Wittlingen Vier Meter hohe Weihnachtsbäume erlaubt

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Anlage außerhalb von Wittlingen / Kein Abverkauf am Feld

Wittlingen (jut). Die Einrichtung einer Weihnachtsbaumkultur beschäftigte den Wittlinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Gepflanzt wurden die Bäumchen bereits auf einem Feld hinter der Mühlenbebauung. Das Grundstück liegt im Außenbereich und grenzt an ein Waldstück und andere Ackerflächen. Einwände hatte die Gemeinderäte grundsätzlich keine – allerdings gibt es für den Betreiber der Kultur einige Dinge zu beachten, die mit der Genehmigung verbunden sind.

Die Weihnachtsbäume sind Nordmanntannen, die Anlage ist zunächst für eine Dauer von zehn Jahren geplant. Die Ackerfläche ist zirka einen Hektar groß, berichtete Bürgermeister Michael Herr. Da Weihnachtsbäume einen beachtlichen Zuwachs pro Jahr haben, bleibt deren Höhe nicht ohne Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke, gab Herr zu bedenken. Deshalb legte der Gemeinderat fest, dass die Bäume nicht über eine Höhe von vier Metern hinauswachsen dürfen. Ab dieser Höhe müssten sie entsorgt werden.

Zudem tauchte die Frage nach Schadensersatz, etwa durch Wildverbiss, auf. Rehe sind im benachbarten Waldgrundstück Käferholz heimisch und lieben unter anderem den jungen Zuwachs an Tannenbäumen. Ein das Grundstück einfassender Zaun im Außenbereich ist aber eigentlich nicht gestattet – und bei Schäden durch Wild sind Sonderkulturen nicht schadensersatzpflichtig, informierte Herr weiter. In Sachen Zaun habe die Naturschutzbehörde das letzte Wort.

Die Weihnachtsbaumkultur liegt zwar direkt an einem asphaltierten Fahrweg, allerdings wird Kunden die Zufahrt hier nicht erlaubt. Die Bäume, die vor Ort geschlagen werden, müssen vom Betreiber für den Verkauf abgefahren werden. „Hier handelt es sich um eine reine Produktionsfläche“, konstatierte Herr.

Der Genehmigung für die Anlage steht von Seiten des Gemeinderats nichts entgegen, so lange die Auflagen eingehalten werden.

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