Die Weihnachtsbäume sind Nordmanntannen, die Anlage ist zunächst für eine Dauer von zehn Jahren geplant. Die Ackerfläche ist zirka einen Hektar groß, berichtete Bürgermeister Michael Herr. Da Weihnachtsbäume einen beachtlichen Zuwachs pro Jahr haben, bleibt deren Höhe nicht ohne Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke, gab Herr zu bedenken. Deshalb legte der Gemeinderat fest, dass die Bäume nicht über eine Höhe von vier Metern hinauswachsen dürfen. Ab dieser Höhe müssten sie entsorgt werden.
Zudem tauchte die Frage nach Schadensersatz, etwa durch Wildverbiss, auf. Rehe sind im benachbarten Waldgrundstück Käferholz heimisch und lieben unter anderem den jungen Zuwachs an Tannenbäumen. Ein das Grundstück einfassender Zaun im Außenbereich ist aber eigentlich nicht gestattet – und bei Schäden durch Wild sind Sonderkulturen nicht schadensersatzpflichtig, informierte Herr weiter. In Sachen Zaun habe die Naturschutzbehörde das letzte Wort.