Ursprünglich war das nördlich der Kandertalstraße liegende Gebiet „Breitmatte“ als Gewerbegebiet vorgesehen. Da aber, wie Bürgermeister Michael Herr ausführte, die Gewerbesituation in Wittlingen nicht optimal sei, konnte das Gebiet am Markt nicht als solches platziert werden.
Da in Wittlingen dringend Wohnraum benötigt werde, habe man sich entschlossen, die „Breitmatte“ als Wohngebiet auszuweisen. Wie Färber erläuterte, könnten auf dem rund 15 000 Quadratmeter großen Gebiet bei einer Bebauung mit Reihen- und Mehrfamilienhäusern in dreistöckiger Bauweise 60 bis 70 Wohneinheiten entstehen. Da man das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b Baugesetzbuch anwenden wolle, entfielen die ansonsten umweltrelevanten Gutachten. Ein Artenschutzgutachten sei allerdings nicht zu vermeiden und außerdem seien noch Schallschutzmaßnahmen relevant. Auf die Frage aus dem Gremium nach dem Wasserschutz versicherte Färber, dass die geringfügigen Teile der „Breitmatte“, die im Wasserschutzgebiet liegen, nicht bebaut würden.