Wittlingen Wohnbebauung statt Gewerbeansiedlung

Weiler Zeitung
Das Rathaus in Wittlingen                                                       Foto: Rolf Rhein Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: 70 Wohneinheiten in „Breitmatte“ / Weitere in „Speichermatt“ möglich

Wittlingen (rrh). Wittlingen soll wachsen. Aus diesem Grund werden Möglichkeiten zur Erschließung von Bauland derzeit geprüft. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Freitag war Stephan Färber von der Bauleitplanung und Stadtentwicklung der Stadtbau Lörrach zu Gast, um gleich zwei mögliche Neubaugebiete vorzustellen.

Ursprünglich war das nördlich der Kandertalstraße liegende Gebiet „Breitmatte“ als Gewerbegebiet vorgesehen. Da aber, wie Bürgermeister Michael Herr ausführte, die Gewerbesituation in Wittlingen nicht optimal sei, konnte das Gebiet am Markt nicht als solches platziert werden.

Da in Wittlingen dringend Wohnraum benötigt werde, habe man sich entschlossen, die „Breitmatte“ als Wohngebiet auszuweisen. Wie Färber erläuterte, könnten auf dem rund 15 000 Quadratmeter großen Gebiet bei einer Bebauung mit Reihen- und Mehrfamilienhäusern in dreistöckiger Bauweise 60 bis 70 Wohneinheiten entstehen. Da man das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b Baugesetzbuch anwenden wolle, entfielen die ansonsten umweltrelevanten Gutachten. Ein Artenschutzgutachten sei allerdings nicht zu vermeiden und außerdem seien noch Schallschutzmaßnahmen relevant. Auf die Frage aus dem Gremium nach dem Wasserschutz versicherte Färber, dass die geringfügigen Teile der „Breitmatte“, die im Wasserschutzgebiet liegen, nicht bebaut würden.

Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung eines Bebauungsplans für das neue Wohngebiet geschlossen zu.

Laut dem seit 1976 gültigen Bebauungsplan ist die „Speichermatt“ ein klassisches Gewerbegebiet. Nachdem nun bereits drei der dort ansässigen Gewerbebetriebe aufgegeben haben, sollen laut Färber die noch existierenden Betriebe im Hinblick auf Schallschutz überprüft werden, um eine eventuelle Neueinordnung als Mischgebiet vornehmen zu können und das Areal somit als Bebauungsgebiet für Innenentwicklung einzustufen. Die Unternehmer seien bereits über die Schallschutzprüfung informiert worden. Die Prüfung münde in ein Gutachten über die Möglichkeit zur Umwandlung in ein Mischgebiet und damit zur Bauverdichtung in der „Speichermatt“.

Die Vorgehensweise erfolge im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraf 13a Baugesetzbuch, das explizit die Innenentwicklung von Kommunen betrifft. Das Gutachten werde dann dem Gemeinderat zur weiteren Bearbeitung vorgelegt.

Die Frage eines Bürgers, ob es bereits konkrete Überlegungen über die Art der Bebauung gebe, verneinte der Bürgermeister, darüber müsse der Gemeinderat erst noch entscheiden.

Nachdem dieser der Änderung des Bebauungsplans zugestimmt hatte, meinte Herr, die Zukunft werde zeigen, wie es weiter geht. Auf alle Fälle werde die Bürgerschaft in die Überlegungen mit einbezogen.

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