Keinen Tatverdacht gegen den Jugendbetreuer
Gegen den städtischen Mitarbeiter hatte es Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe an Kindern und an einer weiblichen erwachsenen Person gegeben. „Die durchgeführten Ermittlungen haben keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, weshalb das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung eingestellt wurde“, schreibt Rahel Diers, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, nun auf Anfrage. Sie bezieht sich dabei auf die vorgeworfenen sexuellen Übergriffe gegenüber einer erwachsenen Frau.
Bereits im vergangenen Oktober hatte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingestellt. Denn auch hier hatten die Ermittlungen keinen Tatverdacht ergeben.