Die FGZ habe insofern zwar zu Straßen- und Schaufensterdekorationen und zur Schaffung von fasnächtlichem Flair aufgerufen, aber nicht zu Feierlichkeiten, die der Corona-Verordnung zuwiderlaufen. So wie in „normalen“ Fasnachtszeiten habe man allerdings sowohl am Samstag als auch am Sonntag die Beschallung des Latschariplatzes mit närrischer Musik vorgenommen. „Das war vielleicht ein bisschen fahrlässig“, so Mauthe im Nachhinein.
Jedenfalls sei es auch keineswegs als Aufruf zum Feiern und zum Alkoholkonsumieren zu verstehen gewesen, dass die FGZ im Internet zu einem „Spaziergang“ durch Zell angeregt hatte, um das Fasnachtsflair der geschmückten Stadt aufzunehmen. Mauthe: „Unser Konzept war es, ein fasnächtliches Feeling zu schaffen, nicht mehr.“ Anfragen von Vogteien im Vorfeld des Sonntags, ob dieser „Spaziergang“ auch im Häs absolviert werden solle, habe man eine Absage erteilt.
Gleichwohl habe sich die FGZ im Vorfeld bewusst mit der Betonung von Verboten zurückgehalten, um nicht gegenteilige Reaktionen der bekanntermaßen „fasnachtsverrückten“ Zeller zu provozieren. Dass es jetzt doch so gekommen ist, bedauert der FGZ-Präsident: „In der Außenwahrnehmung ist das natürlich unglücklich und ich kann die Aktion auch nicht gut heißen.“