Zell im Wiesental Angebot „unverzüglich unterlassen“

Peter Schwendele
Nach einer neuerlichen Intervention der Behörden darf das Hotel „Löwen“ Gästen in seinen Hotelzimmern kein – kontaktloses – Essensangebot mehr machen. Foto: Peter Schwendele

Corona: Behörden intervenieren: Spezieller Essenservice im Hotel „Löwen“ muss eingestellt werden

Zell - „Löwen“-Wirt Mike Kiefer versteht die (Corona-) Welt nicht mehr: Erneut spucken ihm die Behörden mit einer strengen Auslegung der Regelungen in die Suppe. Der Gastronom muss sein speziell ausgearbeitetes Angebot, Gäste kontaktlos in Hotelzimmern mit Speisen zu versorgen, erst einmal wieder einstellen.

In der seit über einem Jahr das Leben bestimmenden Pandemiesituation hat Mike Kiefer schon mehr als einmal versucht, mit kreativen Ideen die missliche Lage, in der sich die Hotel- und Gastronomiebetriebe befinden, zu verbessern.

Seit Anfang März bewirtet der findige Gastronom Gäste getrennt in seinen – ansonsten weitgehend leer stehenden – Hotelzimmern. Und dies – nach einer ersten Intervention des Landratsamts Lörrach – unter Einhaltung selbst der schärfsten Kontaktbeschränkungen: Die Bedienungen stellen die in der Küche zubereiteten Speisen vor den Zimmern ab, klopfen höflich an, ziehen sich zurück und der Gast holt sich sein Essen dann selbst in den Raum.

Doch auch dieses Prozedere wird nun nicht mehr gebilligt, wie Mike Kiefer von der Stadtverwaltung Zell in einem Schreiben vom 4. Mai mitgeteilt wurde. Dort heißt es: „Ihr aktuelles Angebot zur Bewirtung in den Hotelzimmern ist ... auf Grund der aktuellen Regelungen leider nicht mehr zulässig und unverzüglich zu unterlassen.“

Bezug genommen wird auf das Infektionsschutzgesetz, dessen Regelungen auch in Zell in Kraft getreten sind, nachdem das Landratsamt Lörrach eine Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt hatte.

Für die Gastronomie sei die Öffnung, abgesehen von einem Liefer- und Abholservice, untersagt. „Die entsprechenden Speisen dürfen aber nicht am Ort des Erwerbs oder in seiner näheren Umgebung verzehrt werden“, heißt es weiter.

Und um Missverständnisse auszuräumen, wird angefügt: „Ein Verstoß gegen die Regelungen des IfSG sind bußgeldbewährt und werden vom Landratsamt Lörrach sanktioniert.“

Diese Situation zwingt Mike Kiefer jetzt dazu, bereits erfolgte Reservierungen für die nächsten Tage zu stornieren. Und der Wirt stellt sich die Frage, wo in der ganzen Angelegenheit die Logik bleibt. Er könne es „mit einem normalen Menschenverstand“ nicht nachvollziehen, weshalb es nicht erlaubt sein dürfe, wenn zwei Gäste in einem seiner Hotelzimmer ein Essen genießen, ohne mit einer dritten Person in Kontakt zu kommen, es gleichzeitig aber möglich sei, Essensbestellungen abzuholen und zu Hause unkontrolliert unter Umständen mit mehreren Personen oder Haushalten zu verzehren.

In einem Antwortschreiben an die Stadt verweist der Gastronom auch darauf, dass er Kindergärten, Kinderkrippen und die Schulmensa weiter mit Essen beliefern dürfe, obwohl dort in größeren Gruppen gegessen werde.

Mit einem gewissen Galgenhumor „droht“ Mike Kiefer damit, diese Lieferungen einzustellen, man könne ja alternativ die Essen für die Kinder beim Landratsamt bestellen. Ist dies durchaus ironisch zu verstehen, so legt Kiefer abschließend nicht ohne Bitterkeit seine Einschätzung der Lage dar: „So wie es im Moment aussieht, möchten das Land und der Bund die Gastronomie mit Gewalt in den Konkurs treiben.“

Allerdings bleibt dem Gastronom die Hoffnung, dass das neuerliche Eingreifen der Behörden nur von kurzer Dauer ist. Nach Lage der Dinge dürfte am heutigen Freitag der fünfte Tag in Folge sein, in dem der Inzidenzwert im Landkreis Lörrach unter 100 liegt, womit die „Notbremse“ nicht mehr greifen würde.

Kiefer rechnet also damit, dass er – wenn dies dann behördlicherseits ordentlich registriert ist – ab Sonntag wieder Gästen in Hotelzimmern Essen servieren darf. Die Frage ist nur: Wann kommt die nächste amtliche Intervention?

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