Zell. Der Chilbi-Markt am 22. Oktober muss in die untere Bahnhofsstraße, zwischen dem Bahnhof und der Kreuzung Fischbachweg, verlegt werden. Dies teilt die Stadt mit. Man sei zu dieser Maßnahme gezwungen, da eine Weiterführung des Markts in der Schönauer Straße aufgrund von rechtlichen Bestimmungen nicht möglich sei, schreibt die Stadt. Bei Buden und ähnlichen Bauten müsse ein Mindestabstand von drei respektive fünf Metern bei vorhandenen Zündquellen (Gasgrill oder Ähnlichem) eingehalten werden. Dies sei auf den bisherigen Stellflächen in der Schönauer Straße nicht möglich, da zusätzlich ein Rettungsweg von mindestens drei Metern Breite eingehalten werden müsse. Mit der Verlegung könne der öffentliche Nahverkehr in der Innenstadt aufrechterhalten werden.