Seit Mitte der Woche ist landesweit der Betrieb aller Verkaufsstellen des Einzelhandels untersagt, die nicht der Grundversorgung dienen. Bekräftigt wird dies in Zell durch eine am Mittwoch erlassene Allgemeinverfügung. Nach dieser bleiben weiterhin geöffnet: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Dies gilt zunächst bis zum 19. April.
„Die Stimmung unter den Einzelhändlern ist schlecht und sehr gedrückt“, berichtet Thomas Maier, der ein Versicherungsbüro in der Bahnhofstraße führt, zur derzeitigen Lage. Der Gewerbeverein hatte alle seine Mitglieder per E-Mail über die Situation informiert. „Es kommen schwierige Tage und Wochen auf uns alle zu. Wir müssen für unsere Geschäfte und Unternehmen klare und wichtige Entscheidungen treffen und versuchen, die aktuelle Situation ruhig und besonnen zu bewältigen“, hieß es in der Mail.