Zell im Wiesental Kritik an Stellplatzvorschlag

Markgräfler Tagblatt
Der Umbau im Dachgeschoss dieses Gebäudes wurde im Ortschaftsrat Atzenbach diskutiert. Foto: Heiner Fabry Foto: Markgräfler Tagblatt

Ortschaftsrat Atzenbach: Fragen zum Umbau an Gebäude an der Bundesstraße

In seiner Sitzung am Mittwochabend behandelte der Ortschaftsrat Atzenbach eine Bauvoranfrage für die Liegenschaft auf Flurstück 199 an der Bundesstraße 23. Der Eigentümer beantragt, in dem Gebäude mit Gaststätte den Speicher und Lagerraum im Dachgeschoss zu zwei Wohnungen auszubauen.

Zell-Atzenbach (hf). In der Sitzung meldeten sich zwei Anlieger zu Wort, die heftige Kritik an den mit dem Antrag eingereichten Stellplatzvorschlägen äußerten.

Der Plan des Bauherrn ist es, an dem Haus Bundesstraße 23 das Dachgeschoss umzunutzen und dort zwei Wohnungen einzurichten. Die Kritik der Anwohner richtete sich gegen die mit der Bauvoranfrage vorgelegten Zeichnungen des Architekten mit den vorgesehenen Stellplätzen. Diese Stellplätze seien entweder nicht vorhanden oder nicht nutzbar, monierte ein Bürger. Zwei der eingezeichneten Stellplätze lägen vor einem Notausgang, andere würden derzeit als Müllplatz oder als Gartenwirtschaft genutzt.

Eine Bürgerin sorgte sich vor allem um die Sicherheit des dahinter liegenden Hanggeländes. „Die Zeichnung des Architekten verstehe ich so, dass in den Hang hinein gebaut werden soll“, klagte sie: „Das ist reiner Fels. Und durch Bauarbeiten kann der gesamte Hang ins Rutschen kommen.“

Ortsvorsteher Bernhard Karle begrüßte zwar, dass in Atzenbach neuer Wohnraum entstehen soll. Aber die gesetzlichen Vorgaben müssten erfüllt werden, sagte er.

Als Anmerkung zu der Bauvoranfrage formulierte der Ortschaftsrat, für das Bauvorhaben müsse dem Ortschaftsrat ein Stellplatzkonzept für das Gesamtvorhaben vorgelegt werden (Wohnungen inklusive Gaststätte). Außerdem wollte das Gremium wissen, ob für die Gaststätte, die Shisha-Bar und die Gartenwirtschaft eine Wirtschaftsgenehmigung vorliegt und ob die Aussage des Architekten zutreffe, dass für das Bauvorhaben keine bautechnische Prüfung notwendig sei. Mit diesen schriftlich fixierten Fragen leitete der Ortschaftsrat die Bauvoranfrage an die Stadt Zell weiter.

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