Zell im Wiesental Mehr Ruhe auf den Schulhöfen

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Die Schule und der Schulhof in Atzenbach liegen mitten in einem Wohngebiet. Auch dort soll künftig mehr Ruhe herrschen. Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat Zell: Benutzungsordnung beschlossen / Lärmbelästigung in Atzenbach besonders groß

Zell - Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montag eine Schulhofbenutzungsordnung erlassen. Eine solche sei notwendig, da es in der letzten Zeit unschöne Vorkommnisse in Zell und in Atzenbach gegeben habe, legte Hauptamtsleiter Karlheinz Keller dar, denn nur dann sei ein Eingreifen bei Störungen durch die Polizei möglich. Die neue Benutzungsordnung gilt für alle Schulhöfe der Stadt Zell.

Für Diskussionsbedarf in der Sitzung sorgte die Stellungnahme des Ortschaftsrats Atzenbach zu der Angelegenheit, in der Ergänzungen zur von der Verwaltung vorgelegten Benutzungsordnung angemahnt wurden. Die Anregung aus Atzenbach beinhaltete, dass Schulhöfe, die in Wohngebieten liegen – wie in dem Ortsteil der Fall – die Nutzung zwischen 20 und 7 Uhr untersagt wird (die Verwaltung hatte grundsätzlich ein Zeitfenster von 22.30 bis 6 Uhr vorgesehen). An Sonn- und Feiertagen sollte die Nutzung dauerhaft untersagt werden.

Ortsvorsteher Bernhard Karle begründete die Ergänzungen damit, dass in Atzenbach die Anwohner sehr unter der Lärmbelästigung leiden würden und dass in Atzenbach außerdem in unmittelbarer Nähe der Bolzplatz zur Verfügung stehe. Marco Waßmer (SPD) ergänzte, dass die Lärmbelästigung grundsätzlich hoch sei, weil in der Regel von morgens bis abends auf dem Schulhof Betrieb herrsche.

Hannelore Vollmer (FW) tat indes kund, sie tue sich schwer damit, das Ballspielen auf Schulhöfen generell zu verbieten; zumindest kleineren Kinder müsse dies weiter erlaubt bleiben. Christoph Freuschle (CDU) wandte sich ebenfalls dagegen, Ballspiele explizit zu untersagen. Bürgermeister Peter Palme wies darauf hin, dass zwischen dem Ort und dem Bolzplatz die Wiese und die Bundesstraße liege.

Das Ratsgremium einigte sich am Ende auf die Formulierung, dass ruhestörender Lärm auf den Schulhöfen grundsätzlich zu unterlassen ist und legte das Benutzungsverbot auf den Zeitraum zwischen 22 und 7 Uhr fest. Die Entwicklung soll nun zunächst einige Zeit beobachtet werden.

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