Für Diskussionsbedarf in der Sitzung sorgte die Stellungnahme des Ortschaftsrats Atzenbach zu der Angelegenheit, in der Ergänzungen zur von der Verwaltung vorgelegten Benutzungsordnung angemahnt wurden. Die Anregung aus Atzenbach beinhaltete, dass Schulhöfe, die in Wohngebieten liegen – wie in dem Ortsteil der Fall – die Nutzung zwischen 20 und 7 Uhr untersagt wird (die Verwaltung hatte grundsätzlich ein Zeitfenster von 22.30 bis 6 Uhr vorgesehen). An Sonn- und Feiertagen sollte die Nutzung dauerhaft untersagt werden.
Ortsvorsteher Bernhard Karle begründete die Ergänzungen damit, dass in Atzenbach die Anwohner sehr unter der Lärmbelästigung leiden würden und dass in Atzenbach außerdem in unmittelbarer Nähe der Bolzplatz zur Verfügung stehe. Marco Waßmer (SPD) ergänzte, dass die Lärmbelästigung grundsätzlich hoch sei, weil in der Regel von morgens bis abends auf dem Schulhof Betrieb herrsche.