Die Offenlegung des Bebauungsplans „Hintere Obermatt“ hat einige Änderungen in dem geplanten Baugebiet mit sich gebracht. Einwände gegen die bisherige Planung gab es sowohl von Behörden als auch von Planbetroffenen. In dem Baugebiet hinter dem Schwimmbad in Zell sind 22 Grundstückseinheiten geplant. Von Peter Schwendele Zell. Die Erschließung dieses Baugebiets liegt nicht in den Händen des Gemeinderats, sondern in denen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die sich aus den Eigentümern der dortigen Grundstücke zusammensetzt. „Es liegt in der Verantwortung der GbR, dass sie das Gelände baureif macht“, stellte Bürgermeister Rudolf Rümmele bei der Beratung des Tagesordnungpunkts klar. Es sei davon auszugehen, dass nach der Verabschiedung des Bebauungsplans die Erschließung des Gebiets bis zum Herbst 2017 fertiggestellt werden könne. Planer Till O. Fleischer erläuterte in der Gemeinderatssitzung am Montag die wesentlichen Gründe, weshalb es zu Änderungen und damit zu einer erneuten Offenlage des Bebauungsplans kommen wird. „Wir müssen zum Teil doch höhere Auflagen erfüllten als gedacht“, meinte der Planer zu den Einwendungen, die seitens der Behörden eingingen. Dabei gehe es insbesondere um naturschutzrechtliche Fragen. So fordere das Landratsamt etwa für die beiden in dem Baugebiet liegenden Biotopflächen Ausgleichsmaßnahmen. In Sachen Waldwirtschaft sei ein Umwandlungsverfahren notwendig. Als Ausgleichsmaßnahme soll eine Gestaltungsmaßnahme am Waldparkplatz Möhren in Angriff genommen werden, erläuterte Fleischer. Das Landratsamt hatte zudem angeregt, zusätzliche öffentliche Parkplätze anzulegen, um dem Besucherverkehr Rechnung zu tragen. Dies sah der Planer indes nicht als notwendig an. Die gesetzlich vorgeschriebenen Stellplätze würden in der Regel ausreichen. „Dass es außerhalb der Regel auch einmal eng werden kann, ist nun mal so in solchen Baugebieten“, sagte Fleischer. Andrea Friedrich (FW) sah dagegen aufgrund der Nähe zum im Sommer stark frequentierten Freibad Parkplatzprobleme vorprogrammiert. Die FW-Fraktionssprecherin regte auch an, sich zeitnah um die Frage der Wärmeversorgung des neuen Baugebiets zu kümmern. Was die Einwände von Bürgern gegen das Planwerk anbelangt, so richteten sich diese in erster Linie gegen den anvisierten Gehweg entlang des Bachlaufs. Ein solcher stelle eine erhebliche Wertminderung der angrenzenden Grundstücke dar und erhöhe zudem unnötig die Erschließungskosten, wurde moniert. Dem wird nun insoweit Rechnung getragen, dass der Fußweg lediglich bis zum bestehenden Treppenaufgang zur Straße „Am Heinebühl“ als öffentlicher Weg angelegt wird. Im Baugebiet selbst sollen Fußgänger die Erschließungsstraße nutzen. Fleischer merkte noch an, dass es für die beiden am oberen Ende des Gebiets hinter dem Bach liegenden Grundstücke keine Verdolung geben werde. Hier habe das Landratsamt seine Zustimmung verweigert. Insgesamt sind auf dem Gelände, das einst als Baufläche für ein neues Stadion ausgewiesen war, 22 Grundstückseinheiten geplant, die mit Einzel- (15) oder Doppelhäusern (7) bebaut werden können. Damit soll Wohnraum für rund 330 Menschen geschaffen werden.