Gerhard Zickenheiner, der auf dem Blauen eine Ziegenhaltung aufbauen will, habe im Mai 2017 eine Bauvoranfrage gestellt, die positiv beschieden worden sei - inklusive landwirtschaftlicher Privilegierung seines Betriebs. Im November sei dann der endgültige Bauantrag eingereicht worden. Bei dessen Bearbeitung sei nochmals eine landwirschaftlich ausgerichtete Prüfung erfolgt, die zu einem anderen Ergebnis gekommen sei. Warum? „Das Thema ist hochkomplex, es geht dabei um die Verfügbarkeit und Nutzung von Flächen, und die Hürden für eine Privilegierung sind sehr hoch“, erläutert Michael Kaufmann. Es habe sich bei der zweiten Prüfung herausgestellt, dass bestimmte Weideflächen als Wald zu deklarieren seien. „Da waren wir bei der ersten Prüfung vielleicht etwas zu schnell und hätten etwas sorgfältiger arbeiten müssen“, räumt der Dezernent ein.
Fakt sei, dass es aktuell keine landwirtschaftliche Privilegierung für das Projekt von Gerhard Zickenheiner gebe, dass eine solche aber je nach Entwicklung des Betriebs und nach Art und Umfang der bearbeiteten Flächen erteilt werden könne. Zickenheiner habe grundsätzlich ein gutes Betriebskonzept, so Michael Kaufmann.