Zell im Wiesental Privilegierung: Hohe Hürden

Markgräfler Tagblatt

Bernhardshütte II: Landratsamt: Angaben waren korrekt

Zell-Adelsberg (pele). Beim Landratsamt Lörrach kann man nicht verstehen, wieso die Angelegenheit um die künftige Nutzung der Bernhardshütte auf dem Blauen so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat. „Das ist ein ganz normaler Vorgang, der eine etwas unangemessene Aufmerksamkeit erhalten hat“, sagte Michael Kaufmann, Dezernatsleiter ländlicher Raum, auf Anfrage des Markgräfler Tagblatts.

Gerhard Zickenheiner, der auf dem Blauen eine Ziegenhaltung aufbauen will, habe im Mai 2017 eine Bauvoranfrage gestellt, die positiv beschieden worden sei - inklusive landwirtschaftlicher Privilegierung seines Betriebs. Im November sei dann der endgültige Bauantrag eingereicht worden. Bei dessen Bearbeitung sei nochmals eine landwirschaftlich ausgerichtete Prüfung erfolgt, die zu einem anderen Ergebnis gekommen sei. Warum? „Das Thema ist hochkomplex, es geht dabei um die Verfügbarkeit und Nutzung von Flächen, und die Hürden für eine Privilegierung sind sehr hoch“, erläutert Michael Kaufmann. Es habe sich bei der zweiten Prüfung herausgestellt, dass bestimmte Weideflächen als Wald zu deklarieren seien. „Da waren wir bei der ersten Prüfung vielleicht etwas zu schnell und hätten etwas sorgfältiger arbeiten müssen“, räumt der Dezernent ein.

Fakt sei, dass es aktuell keine landwirtschaftliche Privilegierung für das Projekt von Gerhard Zickenheiner gebe, dass eine solche aber je nach Entwicklung des Betriebs und nach Art und Umfang der bearbeiteten Flächen erteilt werden könne. Zickenheiner habe grundsätzlich ein gutes Betriebskonzept, so Michael Kaufmann.

Zickenheiner habe auf jeden Fall in dem gesamten Verfahren „absolut korrekte Angaben“ gemacht, betont der Dezernent. Auch der Vorwurf der Klüngelei, der bei diversen Wortmeldungen in der jüngsten Vergangenheit mitgeschwungen habe, sei völlig an den Haaren herbeigezogen: „Schon allein die Tatsache, dass der Antragsteller die Privilegierung nicht erhalten hat, zeigt doch, dass keinerlei Bevorzugung stattgefunden hat.“

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