Dirk Schöneweiß, Rechtsvertreter der Stadt, erläuterte die Situation: Das Landratsamt hatte die Verfügung erlassen, dass der Beschluss aufgrund des Formfehlers aufzuheben ist, hatte indes nicht gefordert, dass der Beschluss wiederholt werden muss. Ebensowenig, dass die Ortschaftsräte zwingend nachträglich zu hören sind. Denn: Der im Anschluss fixierte Vertrag zwischen der Stadt Zell und der EWS sei „in jedem Fall bindend“. Der Vertragspartner genieße Rechtssicherheit – gleichgültig, wie eine neuerliche Abstimmung ausgehen sollte.
Es mache nun keinen Sinn, einen neuen Beschluss zu einem Vertrag zu fassen, der ohnehin bindend ist, erläuterte der Rechtsanwalt die Haltung der Verwaltung. Zudem könne man davon ausgehen, dass sich das Meinungsbild im Gemeinderat seit Januar nicht verändert habe.
Diese Einschätzung wurde durch die Statements der Fraktionen klar gestützt. Trotz des „nicht erfreulichen“ Formfehlers „stehen wir ohne Wenn und Aber zu der Entscheidung vom Januar“, sagte SPD-Fraktionssprecher Thomas Kaiser, der noch einmal den Weg rekapitulierte, den Zell gemeinsam mit den Partnerkommunen Kleines Wiesental und Häg-Ehrsberg mit der Aufstellung eines Flächennutzungsplans für Windkraft gegangen ist. Seit 2012 sei die Energiewende Konsens in Deutschland, es sei klar gewesen, dass dazu auch die Windenergie forciert werden müsse, und die Intention der Stadt sei es von Anfang an gewesen, mit der eigenen Planung Wildwuchs zu verhindern. „Bis vor ein paar Monaten war es in der Bevölkerung weitgehend akzeptiert, dass wir diesen Weg gehen, damit nicht auf jedem Buckel Windräder stehen, und genau das wäre mit hundertprozentiger Sicherheit passiert“, sagte Kaiser.