Zell im Wiesental Schlappe für Windkraftgegner

Markgräfler Tagblatt

Staatsanwaltschaft: Anzeigen wird keine Folge geleistet

Zell (pele). Keine Chance auf juristischem Feld: Den von Bürgern der Gemeinde Kleines Wiesental und der Stadt Zell im Zusammenhang mit einem Windkraftanlagenprojekt am Zeller Blauen erstatteten Anzeigen wegen Korruption, Rechtsbeugung und Untreue hat die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen keine Folge geleistet. „Die durchgeführten Vorermittlungen haben keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten bei der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans ´Windkraft` ergeben“, heißt es in einer gestern verbreiteten Pressemitteilung.

Auch die langjährige Verpachtung der kommunalen Flächen an ein Energieunternehmen sei nicht strafbar. Die Übernahme der Kosten des Flächennutzungsplans durch ein Energieunternehmen sei verwaltungsrechtlich zulässig und stelle daher keine Korruption dar. Es liege auch keine Rechtsbeugung vor, heißt es weiter. Dieser Straftatbestand gelte nur für Entscheidungsprozesse, die einem Gerichtsverfahren ähneln, und damit nicht für die Erstellung eines Flächennutzungsplans. Schließlich sei das angezeigte Verhalten auch nicht als Untreue strafbar, da den Gemeinden im Ergebnis (Flächenüberlassung gegen Pacht) kein finanzieller Schaden entstanden ist, so die Staatsanwaltschaft. Mögliche Fehler im zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren würden ausschließlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegen, heißt es abschließend.

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