Zell im Wiesental Verdacht des Mords

Markgräfler Tagblatt
Wegen des Verdachts auf Mord, den zwei Männer in Riedichen begangen haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Bluttat in Riedichen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Im Zusammenhang mit der Tötung eines 38-jährigen türkischen Staatsangehörigen am Abend des 28. April im Zeller Ortsteil Riedichen hat die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gegen zwei 27 und 22 Jahre alte Männer bulgarischer Staatsangehörigkeit Anklage beim Schwurgericht des Landgerichts Waldshut-Tiengen wegen des Verdachts des Mords, des versuchten Mords, des schweren Raubs mit Todesfolge, des schweren Raubs und der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Zell-Riedichen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft gestern in einer Presseerklärung mit. Die beiden Brüder gehörten zu einer Gruppe von Bauarbeitern derselben Firma, die in einer Unterkunft in Riedichen nächtigten und tagsüber Arbeiten in der Gegend durchführten. Ihnen wird vorgeworfen, geplant zu haben, zwei ihrer ebenfalls in der Unterkunft wohnenden türkischen Kollegen zu töten, um in Besitz ihres Bargelds und ihrer Wertgegenstände zu gelangen.

Zu diesem Zweck hätten die beiden Brüder sich mit zwei Rundholzstangen von einem Nachbargrundstück bewaffnet. Anschließend hätte jeder von ihnen zwischen 22 und 22.30 Uhr eines der Zimmer ihrer beiden Kollegen betreten und dort mehrfach mit den Rundholzstangen auf die schlafenden Tatopfer eingeschlagen.

Das eine Opfer sei noch vor Ort an den Folgen der ihm am Hinterkopf zugefügten Verletzungen verstorben. Das andere Tatopfer sei infolge der auf seinen Kopf, Oberkörper und Beine ausgeführten Schläge erwacht und habe sich zur Wehr gesetzt.

Die beiden Brüder hätten daraufhin mit den von ihren Opfern erbeuteten Geldbeuteln mit Bargeld in Höhe von insgesamt etwa 1300 Euro die Flucht ergriffen. Vor dem Verlassen der Wohnung habe einer der beiden noch einen weiteren, durch den Kampflärm erwachten und hinzueilenden afghanischen Kollegen mit dem mitgeführten Rundholz attackiert und verletzt.

Nachdem die Brüder das Tatortanwesen verlassen hätten, seien sie von einem in einem Pkw auf sie wartenden Landsmann nach Offenbach gefahren worden. Diesem wird vorgeworfen, gewusst zu haben, dass die beiden Brüder sich durch einen Raub in Besitz von Bargeld bringen wollten. Gegen ihn wurde deshalb wegen des Tatvorwurfs der Beihilfe zum Raub und zur gefährlichen Körperverletzung gesondert Anklage vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Bad Säckingen erhoben.

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