Wie bereits in den öffentlichen Gemeinderatssitzungen erläutert worden sei, habe das Unternehmen mit der Genehmigungsplanung für den Windpark auf dem Zeller Blauen begonnen. Gegenstand dieser Planung seien unter anderem eben jene avifaunistischen Untersuchungen. Diese seien nach bestimmten inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben durchzuführen. Ein Untersuchungsfenster sei dabei unter anderem auch für den Januar definiert.
Die Durchführung solcher Untersuchungen bedürfe keiner formalen Genehmigung, da mit den Untersuchungen kein Eingriff in die Natur verbunden sei, heißt es in der Stellungnahme der EWS weiter.
Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen laut EWS gemeinsam mit anderen Faktoren in die Festlegung möglicher Standorte für die Windräder mit ein. Es sei daher noch nicht klar, wo und wie viele Windräder auf dem Zeller Blauen entstehen könnten.