Laut Gemeindeordnung darf die Stadt Vermögen nur zum vollen Wert veräußern, erklärte Bürgermeister Peter Palme zum Beginn der Beratungen. Als „voller Wert“ gilt der Verkehrswert, nicht der Anschaffungswert. Beim Verkauf von Wohnbaugrundstücken ist vorstellbar, dass die Stadt gezielt junge Familien mit Kindern fördert.
Um dies zu erreichen legte die Stadt folgende Nachlässe auf den Kaufpreis wie folgt fest: Familien mit einem Kind erhalten einen Nachlass pro Quadratmeter von zehn Euro, mit zwei Kindern beträgt der Nachlass 20 Euro und bei drei und mehr Kindern liegt er bei 30 Euro pro Quadratmeter. Berücksichtigt werden nur Kinder, die zum Stichtag 30. April 2018 noch nicht volljährig sind und noch zuhause wohnen, sowie Kinder, die bis zum Abschluss des Kaufvertrags geboren werden.