Sei im Falle einer Privateinfuhr aus einem Land, welches nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, die Wertgrenze der Reisefreimenge überschritten, muss diese Ware aktiv an einer Zollstelle angemeldet werden.
Die Dienststelle muss aktiv betreten werden
Auch wenn auf der Einreisespur nicht kontrolliert wird, müsse das Fahrzeug abgestellt und die Dienststelle betreten werden. Außerhalb der Öffnungszeiten einer Grenzzollstelle seien solche Einfuhren nicht möglich. Das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn hat rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche geöffnet. Gegebenenfalls müsse dann, gerade in der Nacht, ein Umweg in Kauf genommen werden, heißt es.
Über die Mengen- und Wertfreigrenzen bei der Einreise oder Rückkehr aus dem Ausland zu Fuß, per Auto, Flugzeug oder Schiff, sowie über die „kleine“ oder eingeschränkte Freimenge, wie sie im Grenzgebiet zutreffen kann, gibt es auf der Internetseite der Zollverwaltung (www.zoll.de) ausführliche Informationen.