Zollkontrolle Post-Paket mit brisantem Inhalt

red/pz
Wer Waren von einem gewissen Wert an aufwärts aus der Schweiz einführt, muss diese anmelden. Foto: Hauptzollamt Lörrach

Ein Schweizer Paket einfach in Deutschland abgeben – das geht nur, wenn der Inhalt vorher deklariert wurde.

Während einer Kontrolle im Stadtgebiet Weil am Rhein hat eine zivile Zollstreife des Hauptzollamts Lörrach eine Schweizerin angetroffen, welche mit einem Paket in den Armen gerade eine Postfiliale betreten wollte. Sie gab an, das Paket aus der Schweiz mitgebracht zu haben.

Sie solle es im Auftrag ihres Chefs an einen Empfänger in Norddeutschland bei der Poststelle in Deutschland aufgeben. Die Beamten ließen das Paket öffnen und stellten drei Smartphones, ein Laptop sowie eine Smartwatch fest, alle originalverpackt und der ebenfalls beiliegenden Rechnung über rund 7600 Schweizer Franken zufolge neu gekauft.

Die Wertgrenze bei der Einfuhr liegt bei 300 Euro

In diesem Fall sei nicht nur zu klären, ob es sich um eine gewerbliche Wareneinfuhr handelt, heißt es in der entsprechenden Mitteilung der Zollverwaltung. Auch im Falle einer Privateinfuhr wäre die Wertgrenze der Freimenge aus der Schweiz von 300 Euro weit überschritten gewesen.

Das Aufgeben der elektronischen Geräte bei einer Postfiliale in Deutschland ist vollkommen legitim, jedoch hätte die Frau die Sendung zuvor aktiv beim Zollamt anmelden müssen. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Einfuhrbestimmungen wurde gegen die Reisende ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, auch musste sie die berechneten Einfuhrabgaben in Höhe von mehr als 1500 Euro entrichten.

Anmeldepflichten sind vielen Reisenden nicht bekannt

Die Weiterreise konnte sie dann fortsetzen, muss aber den Ausgang des Verfahrens abwarten. „Immer wieder stoßen die Kollegen bei der Kontrolle auf Reisende, welche sich hinsichtlich der zollrechtlichen Anmeldepflichten nicht auskennen“, sagt Antje Bendel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Lörrach.

Sei im Falle einer Privateinfuhr aus einem Land, welches nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, die Wertgrenze der Reisefreimenge überschritten, muss diese Ware aktiv an einer Zollstelle angemeldet werden.

Die Dienststelle muss aktiv betreten werden

Auch wenn auf der Einreisespur nicht kontrolliert wird, müsse das Fahrzeug abgestellt und die Dienststelle betreten werden. Außerhalb der Öffnungszeiten einer Grenzzollstelle seien solche Einfuhren nicht möglich. Das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn hat rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche geöffnet. Gegebenenfalls müsse dann, gerade in der Nacht, ein Umweg in Kauf genommen werden, heißt es.

Über die Mengen- und Wertfreigrenzen bei der Einreise oder Rückkehr aus dem Ausland zu Fuß, per Auto, Flugzeug oder Schiff, sowie über die „kleine“ oder eingeschränkte Freimenge, wie sie im Grenzgebiet zutreffen kann, gibt es auf der Internetseite der Zollverwaltung (www.zoll.de) ausführliche Informationen.

Im Falle einer gewerblichen Einfuhr bestehe daneben immer eine Anmeldepflicht. Auch hier gelte: „Unwissenheit schützt vor einer Strafe nicht“, macht Bendel deutlich.

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