Seit März 2010 dürfen Tankstellen, Supermärkte und Kioske im Land zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens keinen Alkohol mehr verkaufen. Bundesweit ist Baden-Württemberg damit das einzige Land, in dem es ein nächtliches Verkaufsverbot gibt. Innerhalb von nicht einmal zehn Jahren hatten sich von 2002 bis 2010 zuvor die Zahlen der alkoholbedingten Krankenhausaufenthalte bei Jugendlichen in ganz Deutschland verdoppelt. In Baden-Württemberg stagnierte dieser Trend direkt nach Einführung des Verkaufsverbots und ist bis Ende 2011 bei jungen Erwachsenen zwischen 15 und 24 Jahren immerhin um sieben Prozent zurückgegangen. „In den anderen Bundesländern sind die Fälle der Jugendlichen, die alkoholbedingt ins Krankenhaus eingeliefert wurden, im selben Zeitraum weiter angestiegen. Durch diesen Vergleich sehen wir, dass das Verkaufsverbot in Baden-Württemberg in dieser Altersgruppe tatsächlich schon kurzfristig gewirkt hat“, sagt Jan Marcus vom DIW Berlin. Durch den Vergleich mit anderen Bundesländern, die zuvor ähnliche Zahlen aufwiesen wie Baden-Württemberg, schlossen die Forscher aus, dass andere Faktoren als das Verbot Einfluss nahmen. Allerdings: 2013 sind die Einlieferungen alkoholisierter Jugendlicher auch in den anderen Bundesländern gesunken.
Die Ergebnisse der Studie haben selbst die Autoren überrascht: „Aus klassischer ökonomischer Sicht würde man davon ausgehen, dass das Verbot nicht wirkungsvoll sein kann, weil die Jugendlichen sich den Alkohol ja einfach vor Verkaufstopp kaufen können“, sagt Marcus. „Das Verbot trifft also vor allem diejenigen, die abends schon etwas getrunken haben und ihren Konsum spontan fortsetzen wollen. Deren Nachschubkette wird durch das Verkaufsverbot unterbrochen.“ Auf Erwachsene ab 25 Jahren hat das Verbot allerdings keinen nachweislichen Effekt. Eine Rolle spielen könnte dabei den Forschern zufolge die Tatsache, dass Erwachsene mit eigener Wohnung und organisierterem Trinkverhalten nicht unbedingt nachts spontan Alkohol einkaufen .