Von Claudia Bötsch Auggen. Enge Straßen, im Kurvenbereich geparkte Autos: In Auggen gibt es einige neuralgische Punkte, wo die Verkehrssituation brenzlig ist. Insbesondere im historischen Ortskern hat sich die Parkplatzsituation in den vergangenen Jahren im Zuge der Nachverdichtung zusehends verschärft. Dem wilden Parken will die Gemeinde nun mit einer Stellplatzsatzung entgegentreten, die in der jüngsten Gemeinderatssitzung auf den Weg gebracht wurde. Im historischen Ortskern gebe es teilweise keine Bebauungspläne, erläuterte Bürgermeister Fritz Deutschmann die Problematik. Darum gelte die Landesbauordnung, die einen Parkplatz pro Wohnung fordere. Das sei aber zu wenig, meinte der Rathauschef, gerade im Blick auf eine weitere Nachverdichtung durch Umbau und Neubau, die auch durchaus erwünscht sei. Zusätzlicher Handlungsbedarf ergebe sich dadurch, dass im ländlichen Raum oftmals mehrere Personen eines Haushalts ein eigenes Auto besitzen. Die Stellplatzsatzung sieht vor, dass für alle künftigen Bauvorhaben im Ortskern je Wohnung, die größer als 40 Quadratmeter ist, zwei Stellplätze ausgewiesen werden müssen. Die Regelung gilt für Neubauten, auch für Ferienwohnungen. Die Stellplatzsatzung ist ein weiteres Mittel, mit der die Verwaltung dem wilden Parken im Ort entgegenwirken will. Als erste Maßnahme hatte die Gemeinde vor einem Jahr einen Gemeindevollzugsdienst eingerichtet, der den ruhenden Verkehr überwacht. Er ahndet die Verstöße und soll dazu beitragen, dass künftig regelkonform geparkt wird. Planerin Stephanie Witulski vom Büro fsp-Stadtplanung erläuterte den Räten Sinn und Zweck der Stellplatzsatzung. Handlungsbedarf bestehe vor allem auch aus Gründen der Verkehrssicherheit für Fußgänger. Denn aktuell würden Fußwege und Einfahrten oft zugeparkt, wodurch insbesondere Kinder, Senioren, Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer behindert oder gefährdet würden. Darüber hinaus komme es in den zugeparkten engen Gassen teilweise auch zu verkehrsbehindernden Situationen, so dass die zur Verfügung stehende Fahrbahn nicht mehr ausreiche, damit Busse, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und Müllabfuhr die Straße befahren können. Kritisch sahen Ingo Ehret (CDU) und Gerd Huber (FDP), dass die Satzung nur für den Ortskern gelten solle und nicht für die ganze Gemeinde. Schließlich gebe es auch an anderen Stellen im Ort Parkprobleme, führte Ehret aus. Man könne die neue Regelung nur im Ortskern einführen, meinte der Bürgermeister. Wo Bebauungspläne vorlägen, könne man diese auch entsprechend ändern, so die Planerin. Bei künftigen Bebauungsplänen soll die neue Stellplatzsatzung mit aufgenommen werden. Das Gremium hat die Aufstellung der Stellplatzsatzung schließlich bei einer Gegenstimme von CDU-Gemeinderat Bruno Kiefer beschlossen. Er war der Ansicht gewesen, dass man vor einer Abstimmung Thematik und Satzung eingehender hätte beraten müssen. Beschlossen hat der Gemeinderat auch die Durchführung der erforderlichen Offenlage.