Die Bebauungspläne, ohne die inzwischen kein neues Baugebiet mehr erschlossen werden kann, regeln auch die Stellplatzzahlen pro Wohneinheit. Die Bestimmungen der Satzung richten sich nach der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO). Danach sind bei Baumaßnahmen, die im alten Ortskern Wohnraum schaffen, ab 40 Quadratmeter Wohnfläche zwei Stellplätze nachzuweisen, bisher war hier nur einer erforderlich.
„Es bestand die Notwendigkeit, etwas zu tun“, sagte Bürgermeister Fritz Deutschmann, nachdem die Satzung einstimmig beschlossen war. Denn immer wieder versperrten parkende Fahrzeuge die engen Gassen, besonders betroffen waren dabei Oberdorfstraße, Ochsengasse, Hauptstraße, Ellengurt und Brunnenbuck. Vielfach kamen Busse und Müllfahrzeuge nicht mehr durch, auch für einen Rettungseinsatz wäre es problematisch geworden, Fußgänger mussten auf die Fahrbahn ausweichen.