Damit ist nun besiegelt, was längst schon Usus ist. Das Pfarramtssekretariat bleibt in Bad Bellingen, der Pfarrwohnsitz in Blansingen. Daraus gilt auch die zwingende Schlussfolgerung, dass die beiden Pfarrwohnungen in Hertingen, Kleinkems und über dem Bad Bellinger Albert-Schweitzer-Haus vermietet bleiben.
Die Gottesdienste sollen auch weiterhin wöchentlich am Samstag in Bad Bellingen, alle zwei Wochen in Hertingen und im Wechsel mit Blansingen, Welmlingen und Kleinkems stattfinden. In Rheinweiler will man wie bisher etwa zehn mal pro Jahr in der Kapelle die Gläubigen zum Gottesdienst rufen. An den kirchlichen Hochfeiertagen wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten will man in allen Gemeinden einen Gottesdienst anbieten. Die Konfirmanden werden gemeinsam in Bad Bellingen unterrichtet.