Das Interesse ist groß, die Liste der Bauwilligen wird immer länger: Bisher gingen über 80 Anfragen für das neue Baugebiet „Hinterm Hof II“ in Bad Bellingen ein, wie Hauptamtsleiter Hubert Maier auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte. Die Verwaltung ist bestrebt, nach der Sommerpause mit den Erschließungsarbeiten zu beginnen. Dafür wurden die Weichen in der jüngsten Gemeinderatssitzung gestellt. Von Claudia Bötsch Bad Bellingen. Die Realisierung des neuen Baugebiets, auf dem rund 50 Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser sowie ein Mietwohnungskomplex der Baugenossenschaft Familienheim mit 31 Einheiten entstehen sollen, rückt näher. Im Februar war das Areal oberhalb der Hertinger Straße gerodet worden. Danach erfolgten die Bodenuntersuchungen. Das Gutachten liegt zwischenzeitlich im Entwurf vor. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, die Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets auszuschreiben. Damit beauftragt wurde das Ingenieurbüro Bölk und Gantner aus Neuenburg. Ausschreibung der Erschließungsarbeiten Zu den Erschließungsarbeiten gehören Straßen und Gehwege, Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle und Trinkwasserleitung sowie Vorbereitungen für die Breitbandversorgung per Glasfaser, Gasversorgung und Straßenbeleuchtung. Im Zuge der Erschließung werden aufgrund der Hanglage auch auf jedem Grundstück Retentionszisternen angelegt. Bei der talseitigen Bebauung am Fuß des Areals müssen Schmutzwasserpumpen eingeplant werden. Im Ratsrund wurde noch darauf hingewiesen, dass zusätzliche Regenwasserkanäle erforderlich sein könnten. Nachdem der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wurde, ist nun die Umlegung der Grundstücke erforderlich. Das Umlegungsverfahren wird vom Vermessungsbüro „Mandolla und Gilbert“ in Villingen-Schwenningen durchgeführt. Dazu wurde Holger Gilbert als beratendes Mitglied in den „Ständigen Umlegungsausschuss“ bestellt. Die Gemeinde ordnet nach dem Baugesetzbuch die Umlegung von Grundstücken im Bereich östlich vom Lettenbuck 1 bis 3, der Hertinger Straße 10 bis 14 und des Flurstücks 4728 an und lässt sie in einer Karte verzeichnen. Ein entsprechender Beschluss wurde vom Gremium in der Sitzung gefasst. Über 80 Bauwillige, rund 50 Bauplätze Im Umlegungsverfahren werden die alten Grundstücke in neue bebaubare Grundstücke eingeteilt. Die Gemeinde ist sich mit den Grundstücksinhabern über den Verkauf einig, mit einer Ausnahme. „Dieser Grundstücksinhaber, der aus Süddeutschland stammt, wollte erst mitmachen. Dann hat er aber wieder zurückgezogen und will jetzt ein Vielfaches von dem, was wir den anderen Grundstücksbesitzern geboten haben“, berichtete Hauptamtsleiter Maier in der Sitzung. Umlegung in zwei Abschnitten" Das bedeutet für die Gemeinde mehr Aufwand und wohl auch zeitliche Verzögerung. Das Problem sei aber lösbar, meinte Bürgermeister Christoph Hoffmann. So gibt es mehrere Möglichkeiten, die die Gemeinde in Erwägung zieht. Eine Variante wäre, dass das Umlegungsverfahren in zwei Abschnitten vollzogen wird, in einem freiwilligen Verfahren und anschließend in einem gesetzlichen. So könnten Dreiviertel der Fläche Richtung Süden sofort umgelegt werden, da dort alle Grundstücksinhaber mit im Boot sitzen, so dass dort mit der Erschließung begonnen werden könnte. Die übrige Fläche Richtung Norden würde dann nachfolgend im gesetzlichen Verfahren umgelegt werden. Der betroffene Grundstücksinhaber bekommt dann ein Grundstück gleicher Größe zugeteilt.