Von Claudia Bötsch Bad Bellingen. Machbar, aber alles andere als leicht ist die Realisierung des neuen Bad Bellinger Baugebiets „Hinterm Hof II“, für das in der jüngsten Gemeinderatssitzung weitere wichtige Weichen gestellt wurden. Ein Grund ist die steile Lage am Hang. Das Bebauungsplan-Verfahren hält für Planer und Gemeinde indes noch weitere Hürden bereit. „Eine große Überraschung“ für die Planer war der Einwand der übergeordneten Forstbehörde, die den Hangbewuchs im geplanten Baugebiet als Wald und nicht als Gehölz einstufte. Diese Bewertung hat zur Folge, dass ein formelles Waldumwandlungsverfahren stattfinden muss. Dies bringt mit sich, dass die Gemeinde als Ausgleichsmaßnahme an anderer Stelle „Waldflächen bringen muss“. Zumal der 16-prozentige Waldanteil des Kurorts bereits jetzt als unterdurchschnittlich gelte, wie Planer Tilmann Liewer in der Sitzung erläuterte. Zum Ausgleich beitragen könnte beispielsweise eine Aufforstung im Gewann „Rütscheten“, hieß es. Der Bad Bellinger Gemeinderat stimmte dem endgültigen Bebauungsplan und der Durchführung der Offenlage zu – bei einer Gegenstimme von Wolfgang Müller. Der Freie-Wähler-Gemeinderat ist grundsätzlich gegen die Ausweisung des Baugebiets „Hinterm Hof II“: wegen der steilen Lage am Hang und der damit einhergehenden Gefahren bei Starkregen. Dabei verwies er auf die „nicht kalkulierbare Rutschgefahr des Hanges“. Eine Bebauung erachtet er als zu risikoreich. Dazu komme, dass man durch die Bebauung Flächen oberhalb des Kernorts versiegele. Da der Hangrücken vom Baugebiet ‘Hellberg’ in Bad Bellingen bis zum Baugebiet ‘Altstück II’ in Bamlach in der ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte als vermutete Rutschfläche gekennzeichnet ist, weist das Landratsamt für Geologie darauf hin, „dass mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Senkungsverhalten des Untergrunds zu rechnen“ sei. Bei Eingriffen in das Hanggleichgewicht – zum Beispiel bei der Anlage von tiefen und/oder breiten Baugruben, Terrassenanschüttungen) – könne es zu ausgedehnten Rutschungen kommen, ist im Bebauungsplan festgehalten. Diesen Gegebenheiten werde man mit gewissen Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen Rechnung tragen, meinte der Planer. Beispielsweise dürfte man Baugruben nicht volllaufen lassen, und der Aushub müsse rasch weggefahren werden. Bürgermeister Christoph Hoffmann machte in der Sitzung deutlich, dass ihm ein ebenes Baugebiet mit einfachen Verhältnissen auch lieber wäre – über solche Flächen verfüge die Gemeinde jedoch nicht. Dabei verwies der Rathauschef auch auf die generell schwierigen topographischen und geologischen Verhältnisse. Beim Baugebiet Hellberg, das oberhalb der katholischen Kirche liegt, seien die Voraussetzungen vergleichbar gewesen, trotzdem sei auch dort die Umsetzung machbar gewesen, führte Hoffmann an. Die Gemeinde müsse nun mal in den sauren Apfel beißen, wenn sie der großen Nachfrage nach Bauplätzen und Wohnraum gerecht werden wolle. Alternativen gebe es nicht. Im geplanten Baugebiet „Hinterm Hof II“ sollen auf gut fünf Hektar Fläche knapp 60 Bauplätze für Einfamilien- und Doppelhäuser geschaffen werden. Außerdem will die Baugenossenschaft Familienheim Markgräflerland einen großen Mietwohnungskomplex mit 31 Wohnungen verwirklichen. Ein solch großes Baugebiet gab es in Bad Bellingen seit Jahrzehnten nicht. Entwickelt werden soll es vom Unternehmen Steg Stadtentwicklung, das bereits beim Bamlacher Baugebiet „Altstück II“ tätig war. Der Gemeinderat hat dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrags mehrheitlich zugestimmt.