Bad Bellingen (boe). Im geplanten Baugebiet „Hinterm Hof II“ sollen auf gut fünf Hektar Fläche knapp 60 Bauplätze für Einfamilien- und Doppelhäuser geschaffen werden. Außerdem will die Baugenossenschaft Familienheim Markgräflerland einen Mietwohnungskomplex mit 31 Wohnungen verwirklichen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat weitere wichtige Weichen gestellt und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen – mit einer Gegenstimme von Wolfgang Müller. Seine Kritik zielt vor allem auf die geologischen Verhältnisse. Der Freie Wähler-Gemeinderat ist gegen die Ausweisung des Baugebiets „Hinterm Hof II“: wegen der steilen Lage am Hang und der damit einhergehenden Gefahren bei Starkregen. Eine Bebauung erachtet er als zu risikoreich und verweist auf die „nicht kalkulierbare Rutschgefahr des Hanges“. Schwierige geologische Verhältnisse In der Gemeinderatssitzung stellten Stadtplaner Tilmann Liewer und Landschaftsplaner Georg Kunz die eingegangenen Anregungen aus der Offenlage und aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Unter den zehn Stellungnahmen war auch die des Regierungspräsidiums, das keine Einwände gegen die Bebauung hat. Allerdings verweist das Amt auf frühere Gutachten und damit auch darauf, dass mit einem „kleinräumig deutlich unterschiedlichen Senkungsverhalten des Untergrunds zu rechnen sei“, berichtete Liewer. In Bad Bellingen herrschen aufgrund der Hanglage indes generell schwierige geologische Verhältnisse. Beim Baugebiet Hellberg, das oberhalb der katholischen Kirche liegt, seien die Voraussetzungen vergleichbar gewesen, hieß es in der Sitzung. Auch basierend auf den dort gemachten Erfahrungen war die Gemeinde der Auffassung, dass das Gebiet „Hinterm Hof II“ bebaubar ist. Ein Übersichtsgutachten lehnten die Planer ab, weil sie der Ansicht waren, dass dadurch keine wesentlich detailliertere Kenntnis über den Baugrund zu erreichen sei, als sie bereits bestehe. Die Gemeinde erstellt indes ein Gutachten für den Straßenbau. Die Erkenntnisse, die beim Straßenbau bezüglich des Untergrunds gewonnen werden, stelle man dann auch den privaten Bauherren kostenlos zur Verfügung. Den Bauherren werde jedoch eine geologische Untersuchung der Bauplätze beziehungsweise ein gesondertes Gutachten empfohlen, hieß es in der Sitzung. Dabei wurde auch deutlich gemacht, dass letztlich der Bauherr und nicht die Gemeinde hafte. Gemeinderat Müller hatte in der Sitzung die Frage nach der Haftung bei einer Hangrutschung gestellt.