Von Jutta Schütz Bad Bellingen. Die neue Friedhofssatzung in Bad Bellingen ist seit dem 1. August in Kraft. Sie wurde, bedingt durch die Änderungen auf dem Friedhof Bad Bellingen, mit Anlage des Urnengrabfelds und der Umgestaltung des oberen Friedhofsteils an neue Gegebenheiten angepasst und vom Gemeinderat beschlossen. Neu ist, dass auf dem Bellinger Friedhof Gräber mit Grabeinfassungen versehen werden können. Neu ist auch, dass auf dem Friedhof in Rheinweiler und später im Erweiterungsbereich des Bellinger Friedhofs Grabfelder angelegt werden können, für die es keine Gestaltungsvorschriften mehr gibt. „Die Gemeinde muss den Bürgern mehr Gestaltungsfreiheit geben, nur willkürlich werden sollte sie nicht“, überlegte Doris Heitz (CDU). Bei Urnenbestattungen wurde zudem die Ruhezeit generell auf 15 Jahre festgelegt – es ist eine Verlängerung auf 25 Jahre möglich. Bei Urnenwahlgräbern beträgt die Nutzungszeit 25 Jahre. Die Kalkulation der Gebührensatzung wird zum Jahresende neu geregelt. Eine Diskussion gab es im Rat zur Standsicherheit mancher Grabmale. Festgelegt war in der Friedhofssatzung in einem Paragraph, dass Steingrabmale aus einem Stück hergestellt sein sollen. Das sei aber oft nicht mehr der Fall, wie Silvia Heitz (SPD) anmerkte. Es gebe Gräber mit beispielsweise zwei Stelen oder Grabsteine mit einem aufgesetzten Kreuz. Mit sechs Stimmen und drei Enthaltungen, entschied sich der Gemeinderat, diesen Paragraph aus der Satzung zu streichen. Diskutiert wurde noch über die Grababdeckung durch liegende Platten, wie sie zum Beispiel auf einigen Friedhöfen in Bayern, wie etwa in Weißenburg, bereits genehmigt ist und in Frankreich fast überall vorkommt. In Frankreich wird Blumenschmuck um die Platten herum dekoriert oder noch häufiger werden Blumengestecke und Vasen auf der Platte selbst abgestellt. Manche Angehörigen wünschen sich die Möglichkeit, eine Grabplatte zu verwenden – da diese viel pflegeleichter ist, als ständig die Bepflanzung zu erneuern oder zurückzuschneiden. Hauptamtsleiter Hubert Maier stellte dazu fest, dass eine Platte ein Grab aber vor größeren Lufteinflüssen versiegelt. Das bedeutet, „der natürliche Verwesungsprozess wird behindert“, sprach der an der Neugestaltung des Bellinger Friedhofs beteiligte Planer Jochen Jozwiak eine Folge eines komplett abgedeckten Grabes an. Müsse ein Plattengrab geräumt werden, „sei das nicht angenehm“, fügte er hinzu. Bürgermeister Christoph Hoffmann schlug daraufhin vor, dass ein Grab nur zu einem Drittel mit einer Platte abgedeckt werden dürfe – ein Vorschlag, dem die Gemeinderäte zustimmten. 50 Prozent eines Grabes sollen zudem bepflanzt sein.