Bad Bellingen (boe). Die Ausschreibung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft in Rheinweiler muss wiederholt werden. Ein entsprechender Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am Montagabend einstimmig gefasst. Der Grund ist: Bei der ersten, beschränkten Ausschreibung mit zehn Firmen wurde nur ein Angebot abgegeben. Das Unternehmen hatte allerdings einen anderen Fertigungstermin als in der Ausschreibung gefordert angegeben: statt 31. Dezember erst Mitte 2017. Da eine solche Änderung der Fertigungsstellungsfrist laut Landratsamt ein zwingendes Ausschlusskriterium ist, muss die Ausschreibung aufgehoben und wiederholt werden – da das einzige abgegebene Angebot somit nicht mehr gültig war. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, dass die Arbeiten für den Bau der Flüchtlingsunterkunft neu ausgeschrieben werden. Festgesetzt wurde eine neue Frist zur Fertigstellung auf den 31. Juli 2017. Zumal der 31. Dezember als Fertigungstermin ohnehin „sehr sportlich“ terminiert war, wie Bürgermeister Dr. Christoph Hoffmann in der Sitzung meinte. Die für das Projekt zugesagten Zuschüsse fließen trotzdem, machte Hoffmann in der Sitzung deutlich. Voraussetzung ist indes, dass bis 8. November mit dem Bau begonnen wird. Die Abgabefrist für die Angebote wird bei der erneuten Ausschreibung verkürzt. Dafür hatte auch Gemeinderat Wolfgang Müller (Freie Wähler) plädiert. Die Arbeiten sollen laut Gemeindeverwaltung an einen Generalunternehmer vergeben werden.