Bad Bellingen (jut). Das neue Kassen- und Haushaltsrechts (NKHR), Doppik genannt, wird zum 1. Januar 2018 eingeführt. Bis dahin muss die Gemeinde Bad Bellingen ihr Vermögen neu bewertet haben. Die Verwaltung wollte mit dieser aufwendigen Aufgabe ein Fachbüro beauftragen und erhielt dafür jetzt grünes Licht vom Gemeinderat. Einstimmig wurde der Auftrag an die Firma Schneider & Zajontz, die sich auf die Vermögensbewertung von Gemeinden spezialisiert hat, vergeben. Die Firma hatte der Gemeinde einen Angebotspreis von 13 857 Euro unterbreitet. Das Vermögen einer Gemeinde ist vielfältig und reicht vom Kindergarten über Friedhöfe, Hallen, bebaute und unbebaute Grundstücke über Feldwege und Straßen bis hin zu Wasserleitungen, Beteiligungen und Kapitalanlagen. Schwierig zu bewerten sind Flächen wie Waldanteile und unbebaute Grundstücke. Bebaute Grundstücke sind häufig noch unter Kaufverträgen erfasst und daher einfacher einzuordnen. Nach den Richtlinien für die Vermögensbewertung ist jedes einzelne Flurstück ein Anlagegut und muss einzeln erfasst werden. Vermögen einer Gemeinde sehr vielfältig Im Gemeindeeigentum befinden sich 1170 Grundstücke, davon sind 50 Waldgrundstücke. Zehn Spielplätze mit den entsprechenden Grundstücken gehören ebenfalls zum Gemeindeeigentum. Maßgeblich für die zu bewertende Grundstücksfläche in Quadratmetern, so heißt es in der Gemeinderatsvorlage, ist die im Grundbuch amtlich eingetragene Fläche. Elf Gebäude stehen derzeit im Gemeindeeigentum. Manche von ihnen lassen sich, wie das Feuerwehrgerätehaus, die Sonnenrainschule, die Sporthalle Rheinweiler, der Jugendtreff Hertingen sowie der im Bau befindliche Kindergarten Rheinweiler, leicht bewerten, weil Nachweise über Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vorhanden sind. Für ältere kommunale Gebäude, wie etwa den Bürgersaal Bamlach, müssen Neubewertungen erfolgen, trotz vorhandener Nachweise. Denn: In den älteren Anlagenachweisen fehlt die Darstellung, wie die Werte zustande gekommen sind, und diese Darstellung wird verlangt. Bewertet werden müssen auch die Straßen und das Wegenetz: 80 Kilometer sind für Bad Bellingen dabei in den Unterlagen aufgelistet. Viele der älteren Wege und Straßen haben ebenfalls keinen Anlagennachweis. Kritik an „aufwendigem und zeitraubendem“ Verfahren Einfacher ist die Wertermittlung für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, da hierfür Gebühren kalkuliert werden und deshalb eine recht genaue Vermögenserfassung in diesem Bereich vorliegt. Unter sonstige Vermögenswerte, die zu ermitteln sind, fallen unter anderem die Beteiligung an der Bade- und Kurverwaltung GmbH, Spielplätze, Feldwege, Bachläufe, Friedhöfe, Wald oder auch Lärmschutzwände – davon gibt es derzeit fünf – und eine Treppenanlage. Die Einführung der neuen Doppik beurteilte der Gemeinderat bereits in seiner Februarsitzung als zeitraubend und aufwendig. Vorteile aber hat das Verfahren auch, denn die Gemeinde wird, was ihre Vermögenswerte angeht, auf einen ganz aktuellen Stand gebracht. Wie sich allerdings bei der Erhebung ganz alte Gebäude oder Gebäudeteile von ihrem Wert her einordnen lassen werden, das werde noch schwierig, meinte Bürgermeister Christoph Hoffmann im Februar. Teilweise werden hierfür alte Bodenrichtwerte oder sogenannte Erinnerungswerte angesetzt werden.