Basel Anwohner können aufatmen

Die Oberbadische
Von den Lärmschutzmaßnahmen sollen die Flughafen-Anwohner profitieren. Foto: Marco Fraune Foto: Die Oberbadische

EuroAirport setzt verschärfte Lärmschutzmaßnahmen um

Basel. Der EuroAirport (EAP) setzt verschärfte Lärmschutzmaßnahmen in den Nachtstunden um. Außerdem müssen Flugzeuge in der Zeit zwischen 22 und 7 Uhr bei Starts auf Piste 15 die gesamte verfügbare Pistenlänge nutzen, teilt der EAP mit.

Anfang März 2013 hatte der Verwaltungsrat des EAP seine Entscheidung zu weiteren Lärmschutzmaßnahmen in den Nachtstunden bestätigt. Dabei sollten laute Flugzeuge zusätzlich zu den bestehenden Einschränkungen auch in den sensiblen Nachtstunden, an Sonntagen und an gemeinsamen Feiertagen in Frankreich und der Schweiz verboten werden.

Um diese erweiterten Maßnahmen umzusetzen, war eine formale Änderung der Betriebsbedingungen des EAP in Form eines Erlasses des französischen Verkehrsministers notwendig. Der entsprechende Ministerialerlass, der am 18. Juni unterzeichnet wurde, setzt nun die Lärmschutzmaßnahmen in Kraft und bildet die Rechtsgrundlage, um die Nichteinhaltung der Maßnahmen zu sanktionieren, heißt es in einer Medienmitteilung.

Darüber hinaus hält der Ministerialerlass nun auch formal fest, dass Flugzeuge bei Südstarts (Starts auf Piste 15) zwischen 22 und 7 Uhr die gesamte verfügbare Pistenlänge nutzen müssen. Wird dies nicht eingehalten, wird eine Geldstrafe ausgesprochen. Das entspricht einer Forderung der Anrainer und wurde von der unabhängigen französischen Fluglärmüberwachungsinstanz Acnusa („Autorité de Contrôle des Nuisances Aéroportuaires“) empfohlen, heißt es weiter.

Ab dem Winterflugplan zum 25. Oktober gilt ein grundsätzliches Verbot zwischen 22 und 6 Uhr von allen Flugzeugen, die den Kapitel-3-Lärmgrenzwert nicht um mindestens zehn EPNdB (derzeit fünf EPNdB) unterschreiten. Der Wert bezeichnet den effektiv wahrgenommenen Lärmpegel. Ab sofort gilt das grundsätzliche Verbot an Sonntagen und gemeinsamen französisch-schweizerischen Feiertagen vor 9 und nach 22 Uhr von allen Flugzeugen, deren Lärmzertifikat einen Überflugwert von 97 EPNdB oder mehr aufweist. Für Flugzeuge, die zwischen 2011 und 2013 zu den entsprechenden Zeiten regelmäßig am Flughafen Basel-Mulhouse gelandet sind, gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember. Die Verpflichtung, bei Starts auf Piste 15 zwischen 22 und 7 Uhr die gesamte Pistenlänge auszunutzen, gilt ab sofort.

Die Umsetzung der Maßnahmen stellt eine Weiterentwicklung der Lärmschutzpolitik des EAP dar, die der Verwaltungsrat in den 1990er Jahren begonnen hat, teilen die Verantwortlichen mit.

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