Basel Auch Kreuzfahrtgäste wollen schlafen

Die Oberbadische
Die Zwischennutzung auf dem Kleybeckareal sorgt immer wieder für Diskussionen. Foto: Werndorff Foto: Die Oberbadische

Einspruch gegen laute Konzerte neben Schiffsanlegestelle / Kompromissbereitschaft

Basel. Die Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft (SVS) sowie das Gewerbe wehren sich gegen Musikkonzerte neben der Schiffsanlegestelle an der Uferstraße auf dem Kleybeckareal. Die SVS hat gegen ein Projekt an der Uferstraße Einspruch bei den Basler Behörden eingelegt.

Direkt neben der Anlegestelle von Kabinenschiffen hätten bis in die Nachtstunden Livekonzerte stattfinden sollen, teilt die Vereinigung in ihrer Monatsschrift mit. Die SVS und zwei Unternehmen, die sich der Einsprache anschlossen haben, sahen die Nachtruhe der Passagiere in Gefahr. Man hofft, durch den Einspruch zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu gelangen. Notfalls müsse aber auch der umfangreiche Rechtsweg beschritten werden, heißt es weiter.

Eine Tafel des Bau- und Verkehrsdepartements verkündete es vor Ort: Die Betreiberin der an der Uferstraße ansässigen Marina Bar beantragte die Bewilligung von jährlich zehn Musikveranstaltungen mit einer Lautstärke von bis zu 93 Dezibel. Acht Konzerte hätten bis Mitternacht dauern sollen, zwei sogar bis 2 Uhr morgens. Dagegen setzt sich die SVS zur wehr – rechtzeitig vor Ablauf der Frist hat die Geschäftsstelle schriftlich Einspruch gegen die Erteiligung einer Bewilligung eingelegt.

In dieser wird laut SVS davon ausgegangen, dass an der Uferstraße vor allem nachts keine Leute gestört würden. Das sei aber keineswegs der Fall, so der Verband. Denn viele Flusskreuzfahrtunternehmen nutzen die Anlegestelle unterhalb des Barbetriebs als Liegeplatz. Konzerte würden demnach zu Lärmbelästigungen und zur Störung der Nachtruhe führen, argumentiert die SVS – rund 400 Menschen an Bord wären davon betroffen.

Fragen würde auch das Verkehrskonzept aufwerfen: Die auf den Kabinenschiffen übernachtenden Gäste werden mit Reisebussen zu den Schiffen gebracht, ein Durchschlängeln der Busse durch die Besucherströme erachte man als gefährlich, heißt es weiter. Daher fordert die SVS den Antrag in seiner jetzigen Form abzulehnen. Musikveranstaltungen in der von der Antragstellerin vorgesehenen Art könnten nur an Tagen genehmigt werden, an denen laut Belegungsplan der Schweizerischen Rheinhäfen keine Schiffe an den Liegeplätzen vertäut sind, so die SVS.

Allerdings sei man bereit, den Einspruch zurückzuziehen, wenn die Bewilligung mit Auflagen verknüpft wird, welche die Nachtruhe sichern – schließlich wolle man der weiteren Belebung des Areals nicht im Wege stehen. Komme es aber zu keinem Kompromiss, will die SVS den Rechtsweg bestreiten.

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