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Basel „Auf Eis gelegt“

Die Oberbadische
Das Jagd- und Fischereirrecht soll vorerst bei den Gemeinden bleiben. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Jagdrecht vorerst nicht bei Kanton

Liestal (sda). Das Jagd- und Fischereirecht geht im Kanton Basel-Landschaft vorerst nicht von den Gemeinden an den Kanton über. Die Baselbieter Regierung hat die dafür nötigen Änderungen von Verfassung, Gesetzen und Verordnung vorläufig auf Eis gelegt.

Die Auswertung der Stellungnahmen habe ergeben, dass die geplante Regalverschiebung politisch nicht möglich sei, teilte die Regierung mit. Auch die übrigen geplanten Änderungen des Jagdgesetzes und des Fischereigesetzes würden mehrheitlich abgelehnt, weshalb es eine vertiefte Analyse brauche.

Für die Umsetzung des mit dem Entlastungspaket 12/15 angeschobenen Prozesses macht die Regierung drei Gründe geltend. Erstens gehe der Leiter des Veterinär- , Jagd- und Fischereiwesens in Pension. Zweitens wechsle der Bereich Jagd und Fischerei mit Beginn des neuen Jahres zum Amt für Wald beider Basel. Und drittens werde eine vertiefte Zusammenarbeit mit Basel-Stadt in den Bereichen Jagd und Fischerei geprüft. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion soll nun nach Abschluss der Reorganisation die Stellungnahme gründlich auswerten und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorlegen.

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