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Gefordert wurde eine achtjährige Haftstrafe. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Prozess: Im Zweifel für den Angeklagten

Rheinfelden/CH (sda). Das Bezirksgericht Rheinfelden hat einen 54-jährigen Mann vom Vorwurf der versuchten Tötung seiner Ehefrau freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Deutschen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Für die lange Haftzeit erhält er eine Entschädigung. Nach dem Freispruch durch das Bezirksgericht wird der Deutsche, der sich seit dem 28. Januar 2015 in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft befunden hatte, aus der Haft entlassen. Er erhält eine Entschädigung in Höhe von 120 000 Franken. Mit dem Freispruch im Indizienprozess folgte das Bezirksgericht Rheinfelden am Donnerstagnachmittag dem Antrag der Verteidigung. Das Gericht urteilte nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten“.

Das Gericht erläuterte bei der Urteilsverkündung, dass es „schwere, nicht zu unterdrückende Zweifel“ gebe, was die Richtigkeit der ihm zur Last gelegten Vorwürfe anbelange. Laut Anklage soll der Mann versucht haben, in der Nacht vom 27. auf den 28. Januar 2015 seine Ehefrau im gemeinsamen Haus in Möhlin mit einem Kissen zu ersticken. Das deutsche Ehepaar ist seit 17 Jahren verheiratet. In der Ehe kriselte es offenbar schon seit längerem. Der Mann hatte eine Geliebte, von der die Frau wusste. Weil er die Affäre nicht beenden wollte, ging die Ehefrau im Januar 2015 zu einem Anwalt und leitete ein Trennungs- beziehungsweise Scheidungsverfahren ein. Das Bezirksgericht verhandelte den undurchsichtigen Fall an zwei Tagen.

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