Rheinfelden/CH (sda). Das Bezirksgericht Rheinfelden hat einen 54-jährigen Mann vom Vorwurf der versuchten Tötung seiner Ehefrau freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Deutschen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Für die lange Haftzeit erhält er eine Entschädigung. Nach dem Freispruch durch das Bezirksgericht wird der Deutsche, der sich seit dem 28. Januar 2015 in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft befunden hatte, aus der Haft entlassen. Er erhält eine Entschädigung in Höhe von 120 000 Franken. Mit dem Freispruch im Indizienprozess folgte das Bezirksgericht Rheinfelden am Donnerstagnachmittag dem Antrag der Verteidigung. Das Gericht urteilte nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten“.