Die Straßeninitiative nehme zwar Bezug auf die Verkehrspolitik, wie sie in Basel-Stadt durch Verfassung und Umweltschutzgesetz vorgegeben werde, heißt es in der Mitteilung. Ihre Forderungen seien jedoch sehr absolut formuliert, gingen deutlich zu weit und seien in der vorgegebenen Frist kaum umzusetzen.
Der nun dem Großen Rat vorgelegte Gegenvorschlag nehme demgegenüber die Ziele des Volksbegehrens auf, formuliere diese aber deutlich einfacher und setze eine realistische Umsetzungsfrist von 20 Jahren. Formal besteht der Gegenvorschlag in einer Änderung des baselstädtischen Umweltschutzgesetzes.