Basel Direkt bezahlen

Die Oberbadische
Ein neues Lohnabzugs-Modell soll kommen. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Steuer: Lohnabzugs-Modell in Diskussion

Basel (sda). Baselstädtische Steuerpflichtige sollen ihre kantonalen Steuern künftig per Lohnabzug direkt bezahlen können. Die Regierung hat dazu am Dienstag eine vom Parlament bestellte Vorlage abgeliefert. Sie selber hatte die bisherige Praxis freiwilliger Vorauszahlungen vorgezogen. Im Wesentlichen sollen mit dem Basler Lohnabzugs-Modell die Arbeitgeber zehn Prozent des jeweiligen Bruttolohns monatlich ohne Verzug an die Steuerverwaltung überweisen. Das entspricht dem Satz der Quellensteuer für Nebenerwerbseinkünfte. Arbeitgeber bekommen für ihren Aufwand eine Provision, welche die Regierung festlegt.

Während die Arbeitgeber – außer den kleinsten Firmen – dieses Modell zwingend anwenden müssten, könnten die Arbeitnehmer darauf verzichten und weiterhin ihre Steuern bis zur Fälligkeit selber bezahlen. Aber sie können laut Vorlage auch die Höhe des automatischen Lohnabzuges selber bestimmen. Die Steuerverwaltung verbucht die eingehenden Gelder zugunsten der Steuerpflichtigen. Der automatische Lohnabzug hat Akonto-Charakter wie freiwillige Vorauszahlungen. Je nach aktueller Steuerrechnung kann eine Restforderung oder ein Guthaben resultieren. Dem Kanton könnten frühere Steuerzahlungen etwas höhere Zinskosten bescheren.

Nicht anwendbar ist das Modell, das auf einen überwiesenen SP-Vorstoß zurückgeht, für die direkte Bundessteuer und für Gemeindesteuern sowie für Quellensteuer-Pflichtige. Ebensowenig anwendbar wäre es wegen der Steuerhoheit der Kantone für in Basel-Stadt Angestellte mit Wohnsitz in einem anderen Kanton und umgekehrt. Laut der Vorlage wäre das Lohnabzugsverfahren im Stadtkanton auf rund 25 700 Arbeitnehmer anwendbar.

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