Hans Rudolf Sennhauser, anerkannter Experte für Kunstgeschichte und Kirchenarchäologie des Mittelalters, kam aufgrund vielfältiger Verpflichtungen nicht dazu, die Auswertung der Grabungsdokumentation abzuschließen, heißt es in einer Medienmitteilung. Seit 1975 führte die Archäologische Bodenforschung deshalb mit ihm einen intensiven Schriftwechsel über die Herausgabe der Grabungsdokumentation. Diese sollte in der Stiftung von Sennhauser verbleiben, so der Wille des Wissenschaftlers. Der Kanton Basel-Stadt forderte im Herbst 2013 die Stiftung daher auf, Unterlagen und Fundstücke herauszugeben.
Eigentumsanspruch ist unbestritten