Brugg (sda). Die Atomaufsichtsbehörde Ensi hat die Erdbebengefährdung für die Schweizer AKW-Standorte festgelegt. Den AKW-Betreibern wird bis Anfang Februar das rechtliche Gehör zu den entsprechenden Verfügungen gewährt. Danach will die Aufsichtsbehörde die Öffentlichkeit informieren. Der Schlussbericht der Erdbebenstudie der AKW-Betreiber und die Erdbebengefährdung seien geprüft worden, teilte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektor (Ensi) gestern auf seiner Internetseite mit. Nach Abschluss der rechtlichen Anhörung würden die neuen Gefährdungsannahmen für jeden einzelnen AKW-Standort und der neue Erdbebennachweis festgelegt. Die Gefährdungsannahmen dienten als Grundlage für neue Erdbebennachweise der Betreiber. Ende 2013 hatten die AKW-Betreiber den Schlussbericht ihrer Erdbebenstudie „Pegasos Refinement Project“ bei der Aufsichtsbehörde in Brugg eingereicht. Die Prüfung verlief langwieriger als ursprünglich angenommen. Ziel der Studie war laut Ensi eine Verfeinerung der Analysen des Pegasos-Projekts, das 2004 abgeschlossen worden war. Unter der Leitung der Dachorganisation der Schweizer AKW-Betreiber swissnuclear hatten Experten in einem aufwändigen Prozess die Erdbebengefährdung für die AKW-Standorte neu analysiert.