Basel Grenze bleibt offen

Die Oberbadische
Eine Änderung des Ausländergesetzes verzichtet auf Kontingentmaßnahmen für Grenzgänger. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Grenzgänger: EU-Freizügigkeit verbessert

Basel. National- und Ständerat haben gestern in der Schlussabstimmung die Änderungen des Ausländergesetzes zur Steuerung der Zuwanderung und die Verbesserungen beim Freizügigkeitsabkommen angenommen. Dabei wird auf einseitige Maßnahmen oder ein Kontingentsystem verzichtet, wie aus einer Mitteilung des Vereins für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Regio Basilensis, hervorgeht. Der Verein begrüßt, dass mit dieser Regelung der bilaterale Weg zwischen der Schweiz und der EU nicht in Frage gestellt wird, heißt es weiter.

Der flexible grenzüberschreitende Arbeitsmarkt ist ein wichtiges Element für das wirtschaftlich stark vernetzte Dreiland mit seinen 67 000 Grenzgängern. Die Wirtschaft in der Nordwestschweiz sei nicht in der Lage, ohne ausländische Arbeitskräfte zu funktionieren und werde auch zukünftig auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sein.

Der von der Bundesversammlung nun beschlossene Weg garantiert eine nachhaltige Weiterentwicklung der Grenzregion. Die vorliegende gesetzliche Reglung konzentriert sich auf eine Vorzugsbehandlung für Stellensuchende, die bei der Arbeitsvermittlung gemeldet sind. In Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen und Wirtschaftsregionen, in denen die Arbeitslosigkeit über dem Durchschnitt liegt, sollen Arbeitssuchende zeitlich befristet gefördert werden. Arbeitgeber müssen offene Stellen den Arbeitsämtern melden. Die nun vorliegende europakompatible Umsetzung ermöglicht voraussichtlich die Vollassoziierung der Schweiz in europäischen Forschungsprogrammen. Dies ist insbesondere im Life-Science-Bereich sehr wichtig,

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