Damit kann der Kanton den Installationsplatz bauen – jedoch auf eigenes Risiko, wie ein BVD-Sprecher auf Anfrage bestätigte. Denn der Einspruch gegen das Vorhaben ist beim Berufungsgericht nach wie vor noch nicht entschieden. Im März hatte das Bundesgericht dem Einspruch zunächst aufschiebende Wirkung zuerkannt, worauf das BVD einen Baustopp erließ.
Wann genau der umstrittene Installationsplatz an der Äußeren Baselstraße, zwischen Bäumlihofwegli und Im Hirshalm, gebaut wird, ist noch offen. Das BVD rechnet jedoch laut dem Sprecher mit der Aufnahme der Arbeiten innerhalb der nächsten zwei Monate. Die Details werden mit den Basler Verkehrs-Betrieben und den beteiligten Baufirmen abgeklärt.