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Basel Klaren Rahmen schaffen

Die Oberbadische
Auch die Nutzung des Marktplatzes wird geregelt. Foto: Fraune Foto: Die Oberbadische

„Spezielle Nutzungspläne“ steuern Bespielung des öffentlichen Raums

Basel. Der öffentliche Raum wird vielfältig und intensiv in Anspruch genommen. Mit dem Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) besteht in Basel-Stadt neu eine gesetzliche Grundlage, wie der öffentliche Raum bespielt werden soll.

Sogenannte spezielle Nutzungspläne sollen künftig Rechtsklarheit für Betroffene und Planungssicherheit für Veranstalter schaffen. Das erste Paket von speziellen Nutzungsplänen für den Barfüßerplatz, den Marktplatz und den Münsterplatz wurde im Rahmen eines Dialogs mit verschiedenen Anspruchsgruppen diskutiert, das Feedback war weitgehend positiv, heißt es in einer Mitteilung des Kantons. Dieser Dialog ist der Start einer Reihe von Anlässen zur Frage „Welche Bespielung wollen wir im öffentlichen Raum?”

Zur Historie: Vor dem Hintergrund zunehmender Nutzungskonflikte wurden im Kanton Basel-Stadt bereits 2004 sogenannte Bespielungspläne eingeführt. Dieses Instrument war damals innovativ und führend, erinnert der Kanton. Inzwischen haben verschiedene Gemeinwesen ähnliche Steuerungsinstrumente entwickelt, die einen Ausgleich von Bespielung und Ruhe schaffen sollen. Die Bespielungspläne als informelles Instrument haben sich in der Praxis bewährt, heißt es. Ihr Nachteil sei, dass sie keine gesetzliche Grundlage haben und daher nur als „Konsens“-Instrument funktionieren. Dieser Konsens werde in letzter Zeit sowohl von Veranstaltern als auch von Anwohnern zunehmend in Frage gestellt. Zudem könnten die Bespielungspläne wegen ihrer Unverbindlichkeit keine Planungssicherheit für die Veranstalter schaffen.

Mit dem NöRG wurde die Grundlage für ein Instrument geschaffen, welche die Nachteile der Bespielungspläne aufheben soll: die „speziellen Nutzungspläne“ (sNuP). Ein solcher beinhaltet Vorschriften für die Bespielung auf einem öffentlichen Platz. Wie bei einem Bebauungsplan werden diese Vorschriften vom Großen Rat erlassen. Dadurch wird ein klarer Rahmen für Veranstalter, aber auch Grundeigentümer und Anwohner geschaffen: Alle Beteiligten wissen, was sie an einem Platz zu erwarten haben. Damit die Einzelfallbetrachtung nicht das Bild verzerrt, werden die sNuP in Paketen erarbeitet und dem Rat vorgelegt.

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