Leibstadt (sda). Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) wehrt sich mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen eine Verfügung der Atomaufsichtsbehörde Ensi. Es geht um die Publikation von Daten der radioaktiven Abgaben über den Abluftkamin des AKW. Die Beschwerde solle für alle Seiten Klarheit bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) schaffen, teilte die KKL jetzt mit. In einem von der Umweltorganisation Greenpeace angestrengten Verfahren hatte das Ensi im November verfügt, dass die KKL frühere Daten der Messungen veröffentlichen muss. Konkret ging es um die Daten im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 1. November 2014. Der AKW-Betreiber lässt die Verfügung des Ensi vom Bundesverwaltungsgericht nun überprüfen. Nur amtliche Dokumente würden dem BGÖ unterstehen. Das Ensi habe in früherer Praxis verneint, dass es sich bei den elektronischen Kaminfortluft-Daten um amtliche Dokumente handle, hält die KKL fest. Das Ensi beabsichtige, nicht nur wie bisher die gemäß Strahlenschutzverordnung monatlich bilanzierten Normalbetriebsmesswerte, sondern zusätzlich auch die detaillierten Kaminfortluft-Testdaten zu publizieren. Diese Detaildaten hätten ohne Interpretationshilfen jedoch keine Aussagekraft. Hinzu komme, dass für diese Testdaten die notwendigen gesetzlichen und behördlichen Rechtsgrundlagen fehlten. Das AKW übermittelt nach eigenen Angaben für den Test von Datentransferleitungen seit sechs Jahren in Abständen von 10 Minuten elektronisch und auf freiwilliger Basis Messdaten an die Aufsichtsbehörde Ensi.