Basel Kopfschuss war versuchter Mord

Die Oberbadische

Basel/Lausanne (sda). Es bleibt bei einer 13-jährigen Haftstrafe und einer stationären

Basel/Lausanne (sda). Es bleibt bei einer 13-jährigen Haftstrafe und einer stationären Maßnahme für den Schützen, der in Basel einer Frau grundlos in den Kopf geschossen hat. Das Bundesgericht hat die Entscheidung des Berufungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom Dezember 2013 bestätigt.

Dieses verurteilte den Mann wegen versuchten Mordes, versuchter Gefährdung des Lebens, mehrfacher teilweise versuchter Drohung und Nötigung und weiterer Delikte. Der Verurteilte hatte im November 2011 eine Waffe und zwei Patronen in ein Lokal mitgebracht, wo sich regelmäßig eine Gruppe junger Leute traf. Dort hat er die Waffe mehrmals geladen, entladen und zwei Frauen an den Kopf und Hals gehalten. Nachdem er die Waffe auf einen Tisch gelegt hatte und nach wenigen Minuten zurückkam, gab er einen gezielten Kopfschuss gegen eine der beiden Frauen ab. Diese überlebte knapp.

Auf das Konto des Verurteilten gehen auch Drohungen gegenüber verschiedenen Personen und weitere Delikte. Zudem hatte er ein Jahr vor den Ereignissen im besagten Lokal einen Mann derart gefesselt und geknebelt, dass dieser fast erstickte.

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