Liestal (sda). Die Baselbieter Regierung will von der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) für das Betriebsjahr 2014 380 000 Franken zurückfordern. Die in der Leistungsvereinbarung vorgegebene Zahl von Schwarzarbeitskontrollen sei teils deutlich verfehlt worden. Insbesondere die für den Regierungsrat wesentliche Vorgabe von 200 Betriebs- Kontrollen blieb mit 39 anrechenbaren abgeschlossenen Kontrollen im Jahr 2014 unerreicht, heißt es im jetzt veröffentlichten Regierungsbericht. Die Vereinbarung sehe insgesamt 300 abgeschlossene Kontrollen vor. Basis für die beabsichtigte Rückforderung sind die Berichterstattung der ZAK sowie Abklärungen des Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga). Den Betrag von 380 000 Franken habe das Kiga aufgrund der weniger erbrachten Leistung errechnet, sagt Vorsteher Thomas Keller auf Anfrage. Die Regierung kritisiert weiter, dass die ZAK die Vorgabe von mindestens 300 einzusetzenden Stellenprozent nur knapp erfüllt hat. Ebenso wird eine wirksame Mittelverwendung in Frage gestellt: Die ausgewiesenen Verwaltungskosten seien dreimal höher als die effektiven Lohnkosten für die Schwarzarbeit-Kontrollen. In diversen Punkten lasse der Jahresbericht der ZAK zudem keine direkte Beurteilung der in Gesetz und Leistungsvereinbarung definierten Aufträge und Leistungsziele zu. Die Schwarzarbeitskontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind im Kanton Baselland per Gesetz an die ZAK delegiert. Die ZAK rechtfertigt die tiefen Kontrollzahlen 2014 mit dem verspäteten Abschluss der Leistungsvereinbarung: Diese sei im März 2015 abgeschlossen und rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt worden. Ziele seien 2014 noch nicht bekannt gewesen, sagte ein Verantwortlicher im Rahmen einer Medienkonferenz.