Basel Quartier sorgt sich

Die Oberbadische

Sondermüllanlage: Widerspruch erfolglos

Basel (sda). Die Erweiterung der Sondermüll-Verbrennungsanlage der Firma Valorec in Basel ist einen Schritt weiter: Das Verwaltungsgericht hat gestern einen Widerspruch gegen eine Sondermüll-Sortieranlage und den Ausbau des Tanklagers abgewiesen.

Das zuvor schon vom Bauinspektorat und der Baurekurskommission bewilligte Projekt sei gesetzeskonform, befand der Präsident des Gerichts bei der mündlichen Eröffnung des Urteils. Angefochten hatte das Vorhaben der Dorfverein Pro Kleinhüningen und Private, die sich namentlich wegen des starken Bevölkerungswachstums im Quartier gegen das Projekt wehrten. Ob sie vors Bundesgericht ziehen, ließen sie gestern offen.

Das Unternehmen betreibt im Industriegebiet von Kleinhüningen eine Sondermüll-Verbrennungsanlage und will auf ihrem umzäunten Areal nun auch eine Sortieranlage für Sondermüll einsetzen. Die aus einer 50 Meter langen und auf der Frontseite offenen Leichtbauhalle bestehende Anlage mitsamt den nötigen Vorkehrungen für die Sicherheit ist bereits erstellt, konnte aber bisher wegen des anhängigen Verfahrens nicht in Betrieb genommen werden. Bekämpft wird das Projekt in erster Linie wegen Sicherheitsbedenken und zusätzlichem Lastwagenverkehr.

Bisher hat die Valorec pro Jahr 30 000 bis 35 000 Tonnen Sondermüll verarbeitet. Durch die neue Sortieranlage sollen nun laut Unternehmen rund 14 000 Tonnen jährlich hinzukommen. Eine Erhöhung der Verbrennungskapazität des Ofens ist mit dem Projekt aber nicht verbunden. Pro Tag sollen voraussichtlich sieben Lastwagen Lösungsmittel, Altöl, Batterien, Akkus und Industrieabfälle aus der ganzen Schweiz nach Basel bringen, wo sie sortiert und der richtigen Entsorgung zugeführt werden. Im Sondermüllofen verbrannt werden dürfen etwa 15 Prozent dieser Abfälle, hieß es im Gericht.

Neben der Sortieranlage beinhaltet der Ausbau bei Valorec auch die Erweiterung des Tanklagers um vier auf acht Silos. Dieses Projekt soll jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

Eine schwere Schädigung der Bevölkerung oder der Umwelt im Sinne der Störfallverordnung sei nicht zu erwarten, hieß es vor Gericht. Auch die Bedenken wegen zusätzlichem Verkehr konnte das Gericht nicht teilen.

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