Basel Schiffsunglück:

Die Oberbadische

Basel (sda). Wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung müssen sich ein Rhein-Lotse und

Basel (sda). Wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung müssen sich ein Rhein-Lotse und ein Hafen-Kadermann ab morgen vor dem Basler Strafgericht verantworten. Ihre Nachlässigkeit soll 2012 dazu geführt haben, dass ein Güterschiff ein Messboot überfuhr, wobei zwei Menschen starben.

Das unbeladene belgische Frachtschiff war an einem Freitagmorgen in Basel rheinaufwärts unterwegs, als es um zehn Uhr auf der Höhe der Birs-Mündung das Messboot überfuhr. Der 86-Meter-Frachter drückte das kleine Boot bis an den Rheingrund. Der Bootsführer und der Vermessungsleiter starben; zwei weitere Personen konnten sich retten. Da man Großschiffe in Basel wegen nautisch heikler Stellen nur mit Hochrheinpatent steuern darf, war ein Lotse an Bord des Frachters. Laut der Anklageschrift verzichtete der damals 64-jährige Lotse auf einen Aufpasser am Schiffsbug, obwohl vom Steuerhaus aus der hohe Bug bis rund 400 Meter davor die Sicht verdeckte. Die beiden Verteidiger wollen indes auf Freispruch plädieren, wie sie auf Anfrage sagten. Der Verteidiger des Lotsen sieht das Verschulden bei der Rheinschifffahrts-Behörde, da diese nicht informiert und dem Kleinboot keine Auflagen gemacht habe. Die Anklage berücksichtige die damalige konkrete Situation zu wenig.

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