^ Basel: Tattoo zahlt aus Rücklagen - Basel - Verlagshaus Jaumann

Basel Tattoo zahlt

Die Oberbadische

Basel. Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils muss Basel Tattoo für die Jahre seit

Basel. Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils muss Basel Tattoo für die Jahre seit 2010 rund 250 000 Franken Gebühren an die schweizerische Urheberrechtsverwertungsgesellschaft Suisa nachzahlen (wir berichteten). Wie die Veranstalter jetzt mitteilen, wurde diese Summe in den betroffenen Geschäftsjahren bereits mittels Rückstellungen berücksichtigt. Ein finanzieller Schaden entstehe dem Basel Tattoo daher nicht.

Die Rückstellungen waren erfolgt für den Fall, dass der von Basel Tattoo selbst vors Bundesgericht gebrachte Rechtsstreit verloren gehen sollte. Das Urteil erging, wie berichtet, aufgrund der Einschätzung des Bundesgerichts, beim Basel Tattoo spiele die Musik die zentrale Rolle, nicht Choreografie und Spezialeffekte. Hiernach richtet sich die Höhe der Urheberrechtsgebühren.

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