Basel. Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils muss Basel Tattoo für die Jahre seit 2010 rund 250 000 Franken Gebühren an die schweizerische Urheberrechtsverwertungsgesellschaft Suisa nachzahlen (wir berichteten). Wie die Veranstalter jetzt mitteilen, wurde diese Summe in den betroffenen Geschäftsjahren bereits mittels Rückstellungen berücksichtigt. Ein finanzieller Schaden entstehe dem Basel Tattoo daher nicht.
Basel Tattoo zahlt
Die Oberbadische 16.04.2014 - 23:01 Uhr