Basel Über 5000 Arbeitnehmer betroffen

Die Oberbadische
Der binationale Status des Flughafens Basel-Mülhausen wird in einem Staatsvertrag festgehalten. Foto: Marco Fraune Foto: Die Oberbadische

Steuerstreit mit Frankreich belastet Firmen am Basler Flughafen / Franzosen planen neue Gebühren

Basel (sda). Wie ein Damoklesschwert hängt ein Steuerstreit zwischen Frankreich und der Schweiz über dem binationalen Flughafen Basel-Mülhausen. Die Franzosen wollen Firmen im Schweizer Sektor besteuern; viele davon drohen mit dem Wegzug. Betroffen sind mehr als 5000 Arbeitnehmer.

Der Schweizer Sektor ist der Motor des auf französischem Boden liegenden Flughafens Basel-Mülhausen. 80 Prozent der Einnahmen erwirtschaften die Unternehmen im Schweizer Sektor. Rund 70 Prozent der über 5000 Arbeitnehmer stammen aus Frankreich.

Die Franzosen beabsichtigen nun, im Schweizer Sektor zwei neue Gebühren einzuführen und von den rund 70 Firmen Unternehmens- und Mehrwertsteuern einzufordern. Zudem soll der Flughafen als Unternehmen nach französischem Recht besteuert werden.

Eine erste Duftmarke setzte die französische Luftfahrtbehörde DGAC vor einem Jahr, als sie völlig überraschend neue Gebühren im Schweizer Sektor einführen wollte. Der Aufschrei in der Schweiz war groß. Der Bund und Basel intervenierten in Paris. Schließlich stellte die DGAC ihr Vorhaben ein.

Seither wehren sich Politiker in Basel und Bern sowie die Unternehmen gegen die geplanten Neuerungen. Sie sind der Meinung, dass der Flughafen Basel-Mülhausen den binationalen Status verliert, wenn Frankreich landeseigenes Recht im Schweizer Sektor einführt. Das Resultat wäre ein französischer Regionalflughafen.

Der Bund stoppte inzwischen seine finanzielle Zusage an einen Bahnanschluss mit der Begründung, Frankreich beanspruche den Flughafen immer mehr für sich. Wegen des Steuerstreits wurde in Bern eine Arbeitsgruppe gebildet, die mit den Franzosen verhandelt.

„Was bis heute verhandelt wurde, entspricht nicht den Vorstellungen der Firmen im Schweizer Sektor“, sagt Martin Dätwyler stellvertretender Direktor der Handelskammer beider Basel (HKBB), die für die Firmen des Schweizer Sektors eine Koordinationsplattform betreibt. Laut Dätwyler gibt es von den Firmen einen eigenen Vorschlag. Es müsse eine einfache Regelung geben, um administrativen Aufwand und Mehrkosten zu vermeiden. Denkbar wäre, wenn ein Teil der Einnahmen aus der Unternehmenssteuer von der Schweiz nach Frankreich transferiert würde. Davon könnten auch die französischen Gemeinden profitieren, die an den Flughafen grenzen.

Laut Dätwyler wäre zur Regelung der Steuerfrage die Unterzeichnung eines Accord de Méthode wünschenswert. Die Verhandlungen könnten allerdings noch Monate dauern. Möglich sei aber auch ein plötzlicher Durchbruch.

Der binationale Status des Flughafens Basel-Mülhausen wird in einem Staatsvertrag festgehalten. Dort heißt es, jedes Land betreibt einen Sektor, in dem der Passagier- und Frachtverkehr abgewickelt wird. Seit der Inbetriebnahme des Flughafens gilt – stillschweigend – in jedem Sektor das Recht des jeweiligen Landes. 2005 kam diese Praxis ins Wanken, als französische Gerichte Arbeitnehmern in einem Streit mit Schweizer Arbeitgebern Recht gaben. Auf französischem Boden gelte französisches Recht, hielten die Gerichte fest. Nach Jahren der Ungewissheit und Verhandlungen unterzeichneten Frankreich und die Schweiz 2012 einen Accord de Méthode. Er sieht unter anderem Regelungen betreffend Arbeitszeiten und das Vorgehen bei Massenentlassungen vor.

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