Binzen Kontroverse geht vor Gericht

Weiler Zeitung

Von Alexandra Günzschel

Von Alexandra Günzschel

Die Kontroverse um das Kunstwerk Dreispitz im Kreisverkehr bei Binzen geht in die nächste Runde. Nun hat das Regierungspräsidium Freiburg auf den Widerspruch der Gemeinde zur Abbruchverfügung reagiert und sogar Sofortvollzug wegen Verkehrsgefährdung angeordnet. Im Klartext: Das Kunstwerk soll weg – und das möglichst bald.

Binzen. Dazu wird es aber vorerst nicht kommen: Denn die Gemeinde zieht vor Gericht. Einen Monat hat sie Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg einzulegen. Des Weiteren wird beim Verwaltungsgericht ein Antrag gestellt, der die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder herstellen soll. Denn durch die Anordnung des Sofortvollzugs hat diese nun keine Gültigkeit mehr. Über beide Punkte werden zwei verschiedene Kammern entscheiden.

Unabhängig davon werden im Internet derzeit weiter Unterschriften für ein Petitionsverfahren gesammelt. Die Aktion läuft noch bis zum 6. November. Schon jetzt – nach zwei Wochen – haben mehr als 2000 Personen unterschrieben. Die Initiative wurde federführend von Altbürgermeister Uli May ins Leben gerufen.

Bürgermeister Andreas Schneucker sieht in der Anordnung aus Freiburg auch einen „Affront gegenüber den Petenten“. Ähnlich sieht es sein Amtsvorgänger. „Wir werden die Petition mit noch mehr Nachdruck weiterführen“, gibt sich May kämpferisch. „Jetzt erst recht.“

„Ich wäre der erste, der sagen würde, wir müssen etwas verändern, wenn es Unfälle gäbe“, erklärte gestern Schneucker in einem Pressegespräch. Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: Das Kunstwerk Dreispitz steht seit 16 Jahren, rund 90 Millionen Fahrzeuge sind in dieser Zeit durch den Kreisel gefahren. In dieser Zeit gab es 20 kleinere Unfälle mit acht Leichtverletzten aufgrund von Vorfahrtsverletzungen. Mit dem Denkmal ist dabei keiner kollidiert.

Und für den Fall der Fälle ist vielleicht auch diese Information ein kleines bisschen beruhigend: Der Dreispitz wurde aus Aluminium und nicht aus Stahl gefertigt.

Zur Begründung des Sofortvollzugs gibt die Pressestelle des Regierungspräsidiums Freiburg bekannt, dass bei einem Aufprall auch mit Geschwindigkeiten unter 50 Stundenkilometern mit schweren Verletzungen zu rechnen sei, wie mehrere Begutachtugen ergeben hätten. „Die Straßenbauverwaltung hat aber dafür Sorge zu tragen, dass der Verkehrsraum sicher ist. Dies ist nur durch die Anordnung des Sofortvollzugs gegeben, da andernfalls möglicherweise ein mehrjähriges Klageverfahren zu befürchten wäre“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Nun soll also das Verwaltungsgericht Freiburg entscheiden. Wird die Gemeinde noch weiter klagen, sollte das Urteil gegen den Dreispitz im Kreisverkehr ausfallen? Der Gemeinderat habe sich darauf verständigt, das später, in Abhängigkeit von der Begründung zu entscheiden, erklärte dazu der Bürgermeister.

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