^ Binzen: Rotlichtbetriebe und Spielstätten ausgeschlossen - Binzen - Verlagshaus Jaumann

Binzen Rotlichtbetriebe und Spielstätten ausgeschlossen

Weiler Zeitung
Vergnügungsstätten am Dreispitz unerwünscht Foto: Archiv Foto: Weiler Zeitung

Binzen (ag). Bisher waren Rotlichtbetriebe und Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet „Steglinsmatten“ am

Binzen (ag). Bisher waren Rotlichtbetriebe und Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet „Steglinsmatten“ am Dreispitz zulässig. Aus diesem Grund wurde am Donnerstag eine zusätzliche Sitzung des Gemeinderats einberufen. Das Ziel: Der Beschluss einer Veränderungssperre, die sicherstellt, dass sich dort auch in Zukunft nur gewünschtes „Gewerbe“ ansiedelt.

Durch einen Rotlichtbetrieb oder Vergnügungsstätten sei mit einem erheblichen zusätzlichen Verkehrsaufkommen und Unruhe im Gewerbegebiet zu rechnen, führte Stadtplaner Winfried Arens aus. Dieser Ansicht war auch der Gemeinderat, der geschlossen für den Ausschluss stimmte.

Das Gebiet „Steglinsmatten“ grenzt im Westen und Süden an den interkommunalen „Regionalen Gewerbepark Dreiländereck“ an. Im Osten bildet die Landesstraße L 134 die Grenze, im Norden die Autobahn A 98.

Umfrage

2adaf948-0d33-11ef-8d09-186c8841fdbe.jpg

Die Kommunal- und Europawahl werfen Ihre Schatten voraus. Werden Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen?

Ergebnis anzeigen
loading