Binzen (ag). Bisher waren Rotlichtbetriebe und Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet „Steglinsmatten“ am Dreispitz zulässig. Aus diesem Grund wurde am Donnerstag eine zusätzliche Sitzung des Gemeinderats einberufen. Das Ziel: Der Beschluss einer Veränderungssperre, die sicherstellt, dass sich dort auch in Zukunft nur gewünschtes „Gewerbe“ ansiedelt.
Binzen Rotlichtbetriebe und Spielstätten ausgeschlossen
Weiler Zeitung 30.01.2015 - 23:03 Uhr