Blansingen (mao). Überraschung im Blansinger Ortschaftsrat: Nur unter Vorbehalt stimmte das Gremium der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde zu. Einstimmig pochte das Gremium darauf, bisher längst eingeübte Rechte nun auch schriftlich zu fixieren. Kommt die Gemeinde dem Wunsch nicht nach, lehnt Blansingen die aktuell in allen Ortschaften diskutierte Satzung ab. Schon die Sitzungsvorlage hatte im Vorfeld unter den Ortsvorstehern für einige Unruhe gesorgt. Erst auf Druck der Ortsvorsteher wurde im Nachhinein der §18 eingefügt, in dem es nun heißt, dass „in den Ortschaften Blansingen, Egringen, Huttingen, Istein, Kleinkems, Mappach, Welmlingen und Wintersweiler je eine örtliche Verwaltung eingerichtet ist, die die Aufgabe einer Geschäftsstelle des Bürgermeisteramtes wahrnimmt. Die örtlichen Verwaltungen führen die Bezeichnung `Ortsverwaltung´“. Kein Verweis auf Ortsverwaltungen Ursprünglich fehlte in der Satzung ein Verweis auf die Ortsverwaltungen. So mancher fürchtete deshalb die schleichende Abschaffung der Ortsverwaltung. Hauptamtsleiter Clemens Pfahler habe bei einer Sitzung der Ortsvorsteher freilich versichert, dass der Status der Ortschaften in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg rechtlich abgesichert sei. Deshalb sei es nicht notwendig gewesen, dies auch noch in der Hauptsatzung der Gemeinde festzuschreiben, sagte Ortsvorsteherin Andrea Wahler. Und doch nahm man den Paragraph 18 wieder auf. Gleich argumentierte die Rathausverwaltung bei dem Punkt, der nun zu Kritik im Blansinger Ortschaftsrat führte. Schon seit vielen Jahren werden die Ortsvorsteher zu den Sitzungen des Technischen Ausschusses oder des Verwaltungsausschusses eingeladen. Gerade die nichtöffentlichen Sitzungen gelten unter Ortsvorstehern als wichtige Informationsquelle. In der Neufassung der Gemeindeordnung findet sich allerdings kein rechtlich verbrieftes Teilnahmerecht. Dies sei nicht notwendig, denn schon bislang habe man die Ortsvorsteher eingeladen und die Gemeindeverfassung von Baden-Württemberg garantiere dies, habe die Rathausverwaltung bei dem Treffen der Ortsvorsteher erklärt. „Ortschaften dürfen sich nicht abkanzeln lassen“ Doch was wäre, wenn der Landtag die Gemeindeordnung ändert und danach die Ortschaften keinen Vertreter mehr in die Sitzungen entsenden könnten" „Dann gibt es Bürgerkrieg“, fand Peter Geugelin und auch Ortsvorsteherin Wahler hielt ein solches Vorgehen für unvorstellbar. Guido Bahlinger warnte vor einer „Abschaffung der Ortschaftsrechte durch die Hintertür“, und Andreas Weiß warb darum, dass sich die Ortschaften „nicht abkanzeln lassen“ dürften. Das Misstrauen steckte tief. Nach Ansicht von Ortsvorsteherin Wahler hätte man den Mangel an Vertrauen in den Ortschaften auch leicht verhindern können. „Man hat uns diesmal die Änderungen nicht anschaulich gegenübergestellt“, kritisierte Wahler. Jeder Ortsvorsteher selbst habe die alten und neuen Satzungspassagen selbst heraussuchen und vergleichen müssen. Die mangelnde Information der Verwaltung und deren Mut zur Lücke habe dann eben zu den jetzigen Verunsicherungen geführt. Und zu dem Beschluss, dass Blansingen nur dann der neuen Hauptsatzung zustimmt, wenn das Zutrittsrecht der Ortsvorsteher zu den Ausschusssitzungen schriftlich fixiert ist.