Wintersweiler (cre). Die Bürger in Wintersweiler können jetzt wieder zur Tagesordnung übergehen. Die sich über drei Tage hinziehenden Hochzeitsfeierlichkeiten von Samuel Koch und Sarah Elena Timpe sind Geschichte, haben aber ihre Spuren hinterlassen. Wintersweilers Ortsvorsteher Hansjörg Obermeier nahm im Gespräch mit unserer Zeitung noch einmal Stellung zum Fest und seinen Folgen. Um 4 Uhr in der Nacht auf Sonntag habe er sich gezwungen gesehen, energisch auf der Einstellung des Musikbetriebs zu bestehen. Der weit über das Dorf hinaus erschallende Lärm sei außerhalb eines zumutbaren Maßes gewesen. Seiner Anordnung sei dann ja auch Folge geleistet worden. Wie er betonte, hätten sich zahlreiche Anwohner über die akustische Belästigung beschwert. Man habe dem Brautpaar durchaus seine Feier gegönnt, nicht jedoch zu Lasten der Anwohner. Obermeier bestätigte erneut, dass er der Gemeindeverwaltung empfehlen werde, künftig auf derlei Entgegenkommen gegenüber der Familie Koch zu verzichten. Zwischendurch von Anwohnern geäußerte Kritik an vermuteten Sonderrechten, die man seitens der Gemeindeverwaltung dem Veranstalter eingeräumt habe, wollte Obermeier jedoch so nicht gelten lassen. Die Sperrung der Straße entlang des Sportplatzes bis hin zum Pferdehof sei auf seine Veranlassung hin vorgenommen worden. In der Veranstaltungsvorstellung vom Vater des Bräutigams im Wintersweiler Rathaus waren Befürchtungen laut geworden, dass die 200 Gäste des Festes den Ort zuparken würden. Damit dies nicht geschehe, habe man sich nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt für die Straßensperrung entschieden. Die Fläche vor dem Sportplatz sei von den Gästen nach seinem Eindruck diszipliniert als Parkfläche genutzt worden. Auch die Frage, ob die Gemeinde mit der standesamtlichen Trauung unter freiem Himmel vor dem Egringer Schützenhaus dem Paar einen Promi-Bonus eingeräumt habe, konnte geklärt werden. Nach Auskunft von Hauptamtsleiter Clemens Pfahler gebe es in der Gemeinde Efringen-Kirchen in jeder Ortsverwaltung sowie im Rathaus des Zentralorts die Möglichkeit der standesamtlichen Trauung. Hinzu komme das Museum Alte Schule und eben der Platz unter der Kastanie auf dem Läufelberg – nicht jedoch das Schützenhaus selber. Allerdings sei das Recht auf standesamtliche Trauung durch die Ortsvorsteher nicht schon aufgrund deren Amtes möglich. Um als Standesbeamter Trauungen vornehmen zu können, sei das Absolvieren eines entsprechenden Kurses Voraussetzung, erklärte Pfahler. Und den habe außer den „älteren Ortsvorstehern“ nicht jeder Ortsvorsteher abgelegt.