Efringen-Kirchen Landwirte besichtigen Schaufeld mit 16 Maissorten

Weiler Zeitung

Maisfeldtag: Wasserabgabe, Fruchtfolge und Düngeverordnung Themen / Mehr Maiswurzelbohrer gezählt

Wintersweiler (cre). Gut 60 Landwirte folgten der Einladung der Pflanzenbauberatung des Landratsamts zum Mais-Feldtag nach Wintersweiler. Gemeinsam mit der Zentralgenossenschaft (ZG) Raiffeisen und dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung (VLF) wurde diese Veranstaltung unter der Leitung von Rolf Hess, Sachgebietsleiter und stellvertretender Fachbereichsleiter Landwirtschaft und Naturschutz beim Landratsamt, auf dem Gelände des Landwirts Markus Gütlin durchgeführt.

Als passionierter Ackerbauer stellt Gütlin regelmäßig einen Acker für den Anbau von Mais-Versuchspflanzen zur Verfügung, dabei handelt es sich um schon erprobte, aber auch neue Züchtungen. Geleitet werden die Versuche vom Pflanzenproduktionsberater Jochen Winkler.

Heuer standen auf der Tagesordnung schwerpunktmäßig die 16 auf dem Schaufeld angebauten Maissorten. Darüber hinaus wurde über Pflanzenschutz, Fruchtfolge und Zwischenfruchtanbau sowie die neue Düngeverordnung informiert. Landwirte konnten dafür auch eine Fortbildungsbescheinigung erwerben.

Mehrere Pflanzenproduktionsberater und Hubert Sprich, Maisexperte der ZG (Zentralgenossenschaft) Raiffeisen, stellten die Sorten mit ihren unterschiedlichen Eigenschaften vor. Am interessantesten waren naturgemäß die Sorten, die auf den örtlichen Bodenverhältnissen optimalen Ertrag gewährleisten. Hervorgehoben wurde auch die Wasserabgabe der Pflanzen, womit die natürliche Wasserverdunstung aus dem Maiskolben gemeint ist. Je mehr verdunstet, desto geringer ist der notwendige Trocknungsaufwand. Bei den auf dem Schaufeld angebauten Sorten handelt es sich überwiegend um Mais, der für die Lebensmittelindustrie infrage kommt, weniger um Futtermais, keiner für Biogasanlagen.

Als Maischädlinge gelten vor allem der Maiszünsler, der als Raupe und Kleinschmetterling auftritt, und der Maiswurzelbohrer. Waren im Jahre 2011 noch 37 Prozent der Pflanzen in Efringen-Kirchen vom Maiszünsler betroffen, tendiert die in diesem Jahr bisher ermittelte Zahl im einstelligen Prozentbereich. Dennoch ist er, wie Winkler betonte, nach wie vor ein Thema. Bekämpft wird er einerseits mit Hilfe der Schlupfwespe, andererseits mittels Insektiziden.

Der festgestellte Maiswurzelbohrerbefund liegt in diesem Jahr bis Anfang September in Wintersweiler bei 40 Exemplaren, in Efringen-Kirchen bei 364, im „Hotspot“ Schliengen gar bei 1410. Insgesamt mit 2916 Stück im gesamten Landkreis sind im Vergleich zu 197 im vergangenen Jahr ein stark ansteigender Wert.

Als fast einzige Hilfe gegen den Befall bietet sich ein großflächiger, fast gemarkungsweiter Fruchtwechsel an, um den Entwicklungszyklus des Bohrers zu unterbrechen. Winkler appellierte an die Eigenverantwortung der Landwirte, da es keine gesetzliche Handhabe zur Einhaltung eines Fruchtwechsels gebe.

Durch den Wechsel im Anbau von Mais mit Weizen oder auch Soja soll die Entwicklung von Phytopathogenen, also Schaderreger wie Pilze oder Nematoden, behindert werden. Durch ihr Überleben im Boden bei Nichteinhaltung des Fruchtwechsels kann zudem der Pflanzenbestand durch Nährstoffentzug geschwächt werden. Beim Anbau von Getreide nach zweijährigem Maisanbau empfehlen sich Winterweizen und Wintergerste. Der Weizen bildet im Mai des kommenden Jahres durch seinen dichten Bodenbewuchs darüber hinaus noch einen wirksamen Bodenschutz bei Starkregen.

Zusätzlich empfiehlt sich ein Zwischenfruchtanbau mit Pflanzen, die geeignet sind, Stickstoff aus der Luft aufzunehmen und zu binden und diesen durch ihre Einarbeitung in den Boden der nächsten Fruchtfolge zur Verfügung stellen.

Durch die seit Juni in Kraft befindliche Novellierung der Düngeverordnung kommen deutlich Mehrarbeiten auf die Landwirte zu, machte Rolf Hess klar. Seitens des Fachbereichs wolle man die Landwirte mit vorbereiteten, am PC zu bearbeitenden Formularen unterstützen.

Neu ist zum Beispiel, dass bei Ausbringung von bestimmten Düngemitteln ein Abstand zu oberirdischen Gewässern von vier Metern eingehalten werden muss. Das Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg dehnt den Gewässerrandstreifen abweichend auf fünf Meter aus.

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